Die Rechtsstaatlichkeit gehört zu den Grundwerten der EU. Das Rechtsstaatlichkeitsprinzip besagt, dass das Gesetz für alle Mitglieder der Gesellschaft gleichermaßen gilt, dass Gerichte unabhängig und unparteiisch tätig sind und dass es eine Gewaltenteilung gibt. Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit durch die Mitgliedstaaten können sich negativ auf die wirtschaftliche Führung des Haushalts der EU und den Schutz der finanziellen Interessen der EU auswirken. Aus diesem Grund hat der Europäische Rechnungshof die Maßnahmen der Kommission untersucht, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Mitgliedstaaten EU-Mittel nur dann erhalten, wenn sie sich nach dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip richten.

Die EU hat eine Mischung aus rechtlichen und finanziellen Instrumenten sowie Instrumenten zur Beobachtung und anderen Mechanismen zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten entwickelt. Dazu gehört die Konditionalitätsverordnung, die im Januar 2021 in Kraft trat und bislang erst einmal vollständig angewandt wurde, nämlich im Dezember 2022 in Bezug auf Ungarn. Weitere Instrumente sind die rechtsstaatlichkeitsbezogenen Etappenziele und Zielwerte im Rahmen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität und die die Charta der Grundrechte betreffende zielübergreifende grundlegende Voraussetzung im Rahmen der Dachverordnung.

"Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit – etwa, wenn nicht gegen Korruption vorgegangen wird oder die Unabhängigkeit der Justiz nicht gewährleistet ist – können erhebliche finanzielle Auswirkungen innerhalb der EU haben und zu einem Missbrauch von EU-Geldern in den Mitgliedstaaten führen", erläuterte Hofmitglied Annemie Turtelboom vor einem Jahr, als mit der Prüfung begonnen wurde.

Der Bericht, der am Donnerstag, dem 22. Februar 2024, um 00.01 Uhr auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht werden soll, geht der Frage nach, ob die EU-Instrumente zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit angemessen, kohärent und wirksam angewandt wurden. Er befasst sich mit den Maßnahmen, die die Europäische Kommission bei einer Stichprobe von sechs EU-Ländern ergriffen hat: Bulgarien, Griechenland, Italien, Ungarn, Polen und Rumänien.

Eine Woche später – am Mittwoch, dem 28. Februar 2024 – wird der Europäische Rechnungshof zudem eine Analyse des Jahresberichts der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlichen. Der Bericht der Kommission dient als präventives Instrument, das eine Bewertung der wesentlichen Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 Mitgliedstaaten und seit 2022 auch Empfehlungen enthält.

Wie gut werden EU-Mittel vor Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit geschützt?