Die Häufigkeit und Schwere von Klima- und Wetterextremen nehmen zu: 2022 brachen in Frankreich und Spanien Waldbrände von bis dahin unbekanntem Ausmaß aus, 2021 kam es in Belgien und Deutschland zu Flutkatastrophen und in den Jahren 2022 und 2023 traten in ganz Europa Hitzewellen und verheerende Dürren auf. Die Zahl der Katastrophen und das Ausmaß der durch sie bedingten Schäden haben in den letzten zwei Jahrzehnten stark zugenommen. Da Klimaschutzmaßnahmen allein die Auswirkungen des Klimawandels, die bereits jetzt spürbar sind, nicht verhindern können, ist eine Anpassung an den Klimawandel unumgänglich. Unsere Prüfer werden untersuchen, ob die Auswirkungen des Klimawandels mit den von der EU in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen wirksam bewältigt werden.

Die Anpassung an den Klimawandel bezeichnet den Prozess der Anpassung an den tatsächlichen oder erwarteten Klimawandel und seine Auswirkungen. Es handelt sich hierbei nicht um einmalige Notfallmaßnahmen, sondern um eine Reihe proaktiver Maßnahmen, die ergriffen werden, um Gefahren (z. B. Dürre, Anstieg des Meeresspiegels) sowie einer erhöhten Exposition (z. B. weniger Wasser im Globalen Süden) und Vulnerabilität (z. B. Armut oder Mangel an Bildung) Rechnung zu tragen. Eine Politik der Anpassung besteht im Wesentlichen darin, die Auswirkungen des Klimawandels vorauszusehen und Maßnahmen zu deren Bewältigung zu ergreifen. Durch eine Anpassung an den Klimawandel können dessen Auswirkungen auf kosteneffiziente Weise verringert werden. Eine globale Erwärmung zwischen 1,5 °C und 3 °C über dem vorindustriellen Niveau – wie von den Autoren einer Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU für wahrscheinlich erachtet – hätte für die EU-Wirtschaft zum jetzigen Zeitpunkt einen jährlichen Wohlfahrtsverlust von 42 bis 175 Milliarden Euro zur Folge.

Vor diesem Hintergrund bewertet der Europäische Rechnungshof, ob die Regelungen der EU und der Mitgliedstaaten für die Anpassung an den Klimawandel und die Finanzierung entsprechender Maßnahmen den Auswirkungen des Klimawandels wirksam Rechnung tragen. Unsere Prüfer werden insbesondere die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel unter die Lupe nehmen, die im Februar 2021 veröffentlicht wurde und deren Ziel darin besteht, bis 2050 ein klimaresilientes Europa aufzubauen. Darüber hinaus werden EU-finanzierte Projekte zur Anpassung an den Klimawandel geprüft. Die Feststellungen und Empfehlungen der Prüfer werden voraussichtlich im Herbst veröffentlicht.

Der Klimawandel und damit zusammenhängende Themen bilden einen der Schwerpunktbereiche der Prüfungsarbeit des Hofes. In jüngster Zeit haben wir Berichte zu Themen wie CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen, Biokraftstoffe im Verkehr, erneuerbare Offshore-Energie und Klima- und Energieziele der EU veröffentlicht.

Anpassung der EU an den Klimawandel