Wie Sie sicher wissen, begehen wir am 8. März den Internationalen Frauentag. Dieser Tag gibt uns Gelegenheit, die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Errungenschaften der Frauen zu würdigen, uns jedoch auch vor Augen zu führen, dass bis zur Erreichung der Geschlechterparität, d. h. eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses, noch ein langer Weg vor uns liegt. Auf EU-Ebene werden weiterhin Rechtsvorschriften vorgeschlagen und verabschiedet, um die Rechte von Frauen und Mädchen zu stärken. In Bereichen, in denen EU-Mittel betroffen sind, hat der Europäische Rechnungshof diese Politik auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und dabei eine gemischte Bilanz gezogen.

Es sind zweifellos Fortschritte und viel guter Wille erkennbar. Am Internationalen Frauentag vor zwei Jahren legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor. Vor weniger als einem Monat erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über die Richtlinie. Der endgültige Wortlaut wurde zwar noch nicht abschließend angenommen, doch ist vorgesehen, eine Reihe von Handlungen wie Genitalverstümmelung bei Frauen, Gewalt im Internet und Zwangsverheiratung in Ländern unter Strafe zu stellen, in denen dies noch nicht der Fall ist.

Unsere Prüfer haben jedoch festgestellt, dass die Realität manchmal hinter den hehren Zielen der EU zurückbleibt. Im Jahr 2021 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof einen Sonderbericht über Gender Mainstreaming (d. h. die aktive Förderung der Geschlechterparität auf allen Ebenen der Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik). Wir stellten fest, dass die Kommission bei Weitem nicht genug unternommen hat, um das Gender Mainstreaming im EU-Haushalt umzusetzen, und dass für alle EU-Finanzierungen geschlechterspezifische Folgenabschätzungen durchgeführt und systematisch nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten erhoben werden sollten. "Die Gleichstellung der Geschlechter zählt zu den Grundwerten der EU", so Eva Lindström, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Unser Bericht hat deutlich gemacht, dass auf dem Weg hin zur Gleichstellung viel zu langsam Fortschritte erzielt werden. Wir stellen fest, dass die Europäische Kommission alle unsere Empfehlungen aus dem Jahr 2021 vollständig oder teilweise akzeptiert hat. Die Erreichung der Geschlechtergleichstellung in Europa steht jedoch nach wie vor auf dem Spiel. Daher müssen wir wachsam bleiben."

Im vergangenen Jahr veröffentlichten wir auch einen Bericht über die Spotlight-Initiative. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Programm der EU und der Vereinten Nationen, das die Beendigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen weltweit zum Ziel hat. Wir bewerteten das Programm zwar als positiven Schritt, stellten jedoch fest, dass der Anteil der Mittel, die bei den Endbegünstigten ankommen, zu gering und die Laufzeit des Programms zu kurz war, um eine dauerhafte Wirkung zu erzielen.

Aber wie ist es bei uns am Europäischen Rechnungshof um die Gleichstellung der Geschlechter bestellt? Letztlich gibt es keine neuen Entwicklungen. Insgesamt ist das Geschlechterverhältnis unter unseren Mitarbeitern nach wie vor ausgewogen, wobei Frauen derzeit leicht in der Überzahl sind (53:47). Der Frauenanteil in der höheren Führungsebene hat sich zwischen 2015 und Ende 2022 deutlich verbessert, wobei sich der Anteil der Frauen unter den Leitenden Managern in den Prüfungskammern mehr als vervierfacht hat. Allerdings sind Frauen in Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert (39 % Ende 2022) und in Positionen in niedrigeren Besoldungsgruppen überrepräsentiert, da sie mehr als 66 % der Sekretariats- und Assistentenstellen besetzen. Kürzlich wurden drei Frauen zu neuen Hofmitgliedern ernannt, sodass der Frauenanteil unter den Mitgliedern auf insgesamt 40 % angestiegen ist.

Hat die EU genug für die Gleichstellung der Geschlechter getan?