Der EuRH ist der externe Prüfer der EU. Im Mittelpunkt seiner Prüfungsarbeit stehen die Rechnungslegung der EU sowie der Haushaltsvollzug und die Umsetzung der Politiken der Union. Im Einklang mit den anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden wendet der EuRH drei unterschiedliche Arten von Prüfungen an: Prüfung der Rechnungsführung, Compliance-Prüfung und Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Prüfungsarten
Jeder Prüfungsart werden unterschiedliche Ziele und Fragestellungen zugeordnet. Bei einer gegebenen Prüfung können eine einzige oder eine Kombination von Prüfungsarten zum Zuge kommen.
Prüfung der Rechnungsführung
Typische Prüfungsfragen: Ist die Jahresrechnung vollständig und genau (zuverlässig)? Stellt sie die Finanzlage, die Ergebnisse und Cashflows für das Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit dem maßgebenden Regelwerk der Rechnungslegung sachgerecht dar?
Compliance-Prüfung
Typische Prüfungsfragen: Sind die Einnahmen- und Ausgabenvorgänge der EU korrekt berechnet und stehen sie im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften und Rahmenregelungen?
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Typische Prüfungsfragen: Werden die EU-Mittel optimal eingesetzt? Wurde der Mitteleinsatz auf ein Mindestmaß beschränkt (Sparsamkeit)? Wurden die Ergebnisse mit dem geringstmöglichen Ressourceneinsatz erzielt (Wirtschaftlichkeit)? Wurden die Ausgabenziele oder politischen Ziele erreicht (Wirksamkeit)?
Phasen des Prüfungsprozesses
Die Prüfungen des EuRH sind komplexer und technischer Natur. Zu ihrer Durchführung sind bedeutende Ressourcen nötig. Die Prüfungsthemen werden in Anbetracht des Risikos, des öffentlichen Interesses und der wahrscheinlichen Auswirkungen ausgewählt, wobei der bestmögliche Einsatz der Ressourcen des EuRH im Auge zu behalten ist. Im Folgenden sind die wichtigsten Phasen des Prüfungsprozesses beschrieben:
Mehrjährige und jährliche Programmplanung: Bestimmung der Prüfungsprioritäten auf der Grundlage einer Risikoanalyse und einer Analyse des Politikbereichs sowie der Gesamtstrategie des EuRH.
Vorstudie: Beurteilung der Durchführbarkeit einer vorgeschlagenen Prüfungsaufgabe und der wahrscheinlichen Auswirkungen.
Prüfungsplan: Darlegung der einzelnen Prüfungsschritte, damit Effizienz und Wirksamkeit des Prozesses sichergestellt sind.
Vor-Ort-Prüfung: Erlangung direkter Prüfungsnachweise vor Ort bei den Organen, Agenturen und dezentralen Einrichtungen der EU, bei den nationalen Behörden und sonstigen Empfängern von EU-Mitteln.
Abstimmungsverfahren mit der geprüften Stelle: Abklärung der Fakten mit der geprüften Stelle und Bestätigung der Qualität der Feststellungen.
Veröffentlichung des Prüfungsberichts: Darlegung der Prüfungsfeststellungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen zusammen mit der Antwort der geprüften Stelle(n).
Weiterverfolgung: Nach zwei oder drei Jahren wird überprüft, inwieweit die Empfehlungen umgesetzt wurden.
Prüfungsberichte
Die Prüfungsberichte des EuRH enthalten in klarer und prägnanter Form seine Feststellungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen zusammen mit den Antworten der geprüften Stellen. Damit wird die Transparenz des Prüfungsprozesses sichergestellt und ein wichtiger Beitrag zur Rechenschaftskette der EU geleistet. Die Berichte des EuRH werden vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens genutzt, um die für die Verwaltung des EU-Haushalts Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Beitrag zur Bekämpfung von Betrug zulasten des EU-Haushalts
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ist verantwortlich für die Betrugsbekämpfung innerhalb der EU und den Schutz ihrer finanziellen Interessen. Gemäß seinem Beschluss Nr. 43-2017 (zur Regelung der Zusammenarbeit mit dem OLAF) bringt der EuRH jedweden Verdacht auf Betrug, Korruption oder sonstige rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU dem OLAF zur Kenntnis. Potenzielle Verdachtsmomente können sich im Verlauf der Prüfungsarbeit des EuRH ergeben oder dem EuRH durch Dritte gemeldet werden.
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