Jedes Jahr prüft der EuRH die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts und gibt sein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Jahresrechnung und zur Einhaltung der Rechtsvorschriften bei den Einnahmen- und Ausgabenvorgängen ab.
Im Jahr 2015 beliefen sich die EU-Haushaltsausgaben auf insgesamt 145,2 Milliarden Euro oder rund 285 Euro je Bürger. Diese Ausgaben entsprechen etwa 1 % des Bruttonationaleinkommens der EU und machen etwa 2 % der gesamten öffentlichen Ausgaben der EU-Mitgliedstaaten aus. Der EU-Haushaltsplan wird jährlich - auf der Grundlage siebenjähriger Finanzrahmen - vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet.
Die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Haushaltsführung ist in erster Linie Aufgabe der Kommission, die sie zusammen mit den anderen EU-Organen und -Einrichtungen wahrnimmt. Bei rund 80 % der Ausgaben - insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und Kohäsion - teilt sich die Kommission diese Aufgabe jedoch mit den Mitgliedstaaten.
Unsere Prüfer untersuchen Stichproben von Vorgängen, um zu statistischen Schätzungen darüber zu gelangen, inwieweit die Einnahmen und die verschiedenen Ausgabenbereiche (Gruppen von Politikbereichen) fehlerbehaftet sind.