Im Jahr 2021 werden die Mitgliedstaaten und mit ihnen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ihren Kampf gegen die Auswirkungen der weltweiten
COVID-19-Pandemie fortsetzen.
In diesen schwierigen Zeiten stellt die Europäische Union in nie dagewesenem Umfang Finanzhilfen bereit. Die EU hat beschlossen, – über die als Teil des
Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 vereinbarten traditionellen Haushaltsmittel hinaus – die Initiative
"Next Generation EU" (NGEU) ins Leben zu rufen. Im Rahmen dieses Konjunkturpakets sollen durch die Ausgabe von Schuldtiteln zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Unsere Rolle als
unabhängiger externer Prüfer der Europäischen Union besteht darin, zu überprüfen, ob die EU-Mittel im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften und Regelungen eingenommen und verausgabt, ordnungsgemäß verbucht sowie wirtschaftlich und wirksam im Interesse der EU-Bürgerinnen und -Bürger verwendet werden. Dies gilt auch für die neuen EU-Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Bürgerinnen und Bürger vor den negativen Auswirkungen der Pandemie zu schützen. Im Jahr 2021 wird ein Viertel der geplanten Prüfungsaufgaben die Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie und die Umsetzung der NGEU-Initiative zum Thema haben.
Arbeitsprogramm für 2021+ markiert auch den Beginn der Umsetzung der neuen Strategie des Europäischen Rechnungshofs für 2021-2025, deren Lektüre ich Ihnen ans Herz legen möchte.
In den kommenden fünf Jahren möchten wir uns auf drei strategische Ziele konzentrieren:
Ziel 1:
Verbesserung der Rechenschaftspflicht, Transparenz und Prüfungsregelungen bei allen Arten von EU-Maßnahmen
Ziel 2:
Ausrichtung unserer Prüfungen auf die Bereiche und Themen, bei denen wir den größten Mehrwert erzielen können, insbesondere in vier strategischen Bereichen der Politiken und Programme der EU:
o wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Union,
o Widerstandsfähigkeit der Union gegenüber Sicherheitsbedrohungen und Achtung der europäischen Werte Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,
o Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen,
o fiskalpolitische Maßnahmen und öffentliche Finanzen in der Union
Ziel 3:
Gewährleistung einer soliden Prüfungssicherheit in einem schwierigen und sich verändernden Umfeld
Nachstehend sind 73 Sonderberichte und Analysen aufgeführt, deren Veröffentlichung in den Jahren 2021 und 2022 geplant ist und die den oben erläuterten vier strategischen Bereichen zugeordnet sind.
Zur Zeit der Annahme unseres Arbeitsprogramms für 2021+ wirkt sich die COVID-19-Pandemie weiterhin auf nahezu jeden Aspekt unseres Lebens- und Arbeitsalltags aus. Ich möchte Ihnen versichern, dass uns bewusst ist, welchem Druck die EU-Organe, die nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten und die Empfänger von EU-Beihilfen heutzutage bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Daher werden wir uns weiterhin darum bemühen, den Verwaltungsaufwand, mit dem unsere Prüfungsarbeit für die geprüften Stellen einhergeht, möglichst gering zu halten.
Gleichzeitig müssen wir angesichts der Auswirkungen, die die Pandemie auf unsere eigenen Tätigkeiten hat, bei der Umsetzung unseres Arbeitsprogramms vorsichtig und flexibel vorgehen.
Trotz dieser Herausforderungen können die Bürgerinnen und Bürger der EU und unsere institutionellen Adressaten und Partner auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten auch im Jahr 2021 darauf vertrauen, dass wir ihnen unabhängige, objektive Berichte über für die Zukunft der EU zentrale Themen vorlegen werden, in denen wir hervorheben, was gut funktioniert, und auf Bereiche hinweisen, in denen das nicht der Fall ist.