Innerhalb der EU-Zollunion ist eine einheitliche Anwendung der Zollkontrollen durch die Mitgliedstaaten
erforderlich, um zu verhindern, dass betrügerische Einführer gezielt Eingangszollstellen mit niedrigerem
Kontrollniveau nutzen. Gemäß dem Zollkodex der Union ist die Kommission verpflichtet, die
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit sichergestellt ist, dass die Mitgliedstaaten die
Zollkontrollen einheitlich anwenden. Um dieses Ziel zu erreichen, erließ die Kommission vor Kurzem den
Durchführungsbeschluss über gemeinsame Kriterien und Standards für finanzielle Risiken. Dieser
Beschluss wird von Leitlinien begleitet, die von den Mitgliedstaaten gebilligt wurden. Die beiden
Dokumente bilden zusammen den Rahmen für das finanzielle Risiko im Zollbereich.
Im Zuge dieser Prüfung bewertete der Hof, ob der genannte Beschluss und die zugehörigen Leitlinien, die
von der Kommission für die Anwendung in den Mitgliedstaaten entwickelt wurden, so gestaltet waren,
dass eine harmonisierte Auswahl von Einfuhranmeldungen für Kontrollen gewährleistet war, und wie die
Mitgliedstaaten den Beschluss und die Leitlinien umsetzten.
Der Hof gelangte zu dem Schluss, dass die Umsetzung des neuen Rahmens für das finanzielle Risiko im
Zollbereich ein wichtiger Schritt hin zu einer einheitlichen Anwendung der Kontrollen ist. Der Rahmen ist
jedoch nicht gut genug gestaltet, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei der Auswahl der
Kontrollen in harmonisierter Weise vorgehen. Zudem setzen die Mitgliedstaaten den Beschluss und die
Leitlinien auf unterschiedliche Weise um.
Der Hof richtet Empfehlungen an die Kommission, damit diese die einheitliche Anwendung von
Zollkontrollen verbessert und eine umfassende Analyse- und Koordinierungskapazität auf EU-Ebene
entwickelt und umsetzt. Damit Fortschritte erreicht werden können, ist die Unterstützung und
gegebenenfalls die Zustimmung der Mitgliedstaaten erforderlich.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.