06.05.2021
Mit dem vorliegenden jährlichen Tätigkeitsbericht kommt der Generalsekretär des Europäischen Rechnungshofs (im Folgenden "Hof") der Rechenschaftspflicht des Managements innerhalb des Hofes und gegenüber der Haushaltsbehörde nach. Gemäß Artikel 74 Absatz 9 der Haushaltsordnung soll der Bericht Informationen über die Verwaltung der Ressourcen einschließlich der Systeme sowie über die Effizienz und Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme liefern.
Haushaltsjahr 2020 - Bericht des bevollmächtigten Anweisungsbefugten (gemäß Artikel 74 Absatz 9 der Haushaltsordnung)
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