Interessenkonflikte sind den EU-Haushalt beeinträchtigende Unregelmäßigkeiten, die entstehen, wenn eine an der Verwaltung des EU-Haushalts mitwirkende Person aus Gründen der familiären oder privaten Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung oder der nationalen Zugehörigkeit, des wirtschaftlichen Interesses oder sonstiger persönlicher Interessen ihre Aufgaben nicht unparteiisch und objektiv wahrnehmen kann.
Der Hof untersuchte, ob Interessenkonflikte in der Agrar- und Kohäsionspolitik angemessen angegangen werden. Er gelangt zu dem Schluss, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten über einen Rahmen zur Vermeidung und zum Umgang mit Interessenkonflikten verfügen, jedoch Lücken in Bezug auf die Förderung von Transparenz und die Aufdeckung von Risikosituationen bestehen.
Der Hof empfiehlt der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, damit Interessenkonflikte besser vermieden, aufgedeckt und gemeldet werden können, und für mehr Transparenz zu sorgen.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.