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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) stellt PCs, Laptops, Bildschirme, Drucker und andere IT-Geräte, die vom Hof nicht mehr genutzt werden, gemeinnützigen Organisationen, lokalen Gemeindezentren oder Schulen zur Verfügung, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.

Der EuRH bittet Interessenten, ihren Antrag auf diese Geräte unter Beachtung der im vorliegenden Aufruf festgelegten Spendenregelung einzureichen.

Die Spende ausgemusterter IT-Geräte liegt im Ermessen des EuRH; über sie wird von Fall zu Fall entschieden. Aus Datenschutz- und Lizenzgründen werden Daten und Software vor der Ausgabe vollständig von allen gespendeten Laptops und PCs entfernt.

Antragstellung

  1. Für die Antragstellung ist das online verfügbare Antragsformular zu verwenden (siehe Links am Seitenende). Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ein Anschreiben mit dem Briefkopf der Organisation, die den Antrag auf Erhalt der ausgemusterten IT-Geräte stellt, auf dem Postweg an folgende Adresse: Europäischer Rechnungshof - 12, rue Alcide De Gasperi - L-1615 Luxemburg - LUXEMBURG.
  2. Bitte beachten Sie, dass nur Antragsformulare und Anschreiben auf Englisch oder Französisch angenommen werden. Der Zweck des Antrags muss im Anschreiben ausführlich erläutert sein.
  3. Der Antrag muss unterschrieben sein.

Kriterien für die Spendenvergabe


  • Für Spenden infrage kommen entweder im Sozial- oder Bildungsbereich tätige gemeinnützige Organisationen, lokale Gemeindezentren oder öffentliche bzw. nicht gewinnorientierte private Bildungseinrichtungen wie Schulen. Politische Parteien können keine Spenden erhalten.
  • Anträge im Namen von Einzelpersonen werden nicht berücksichtigt. Die Entscheidung darüber, ob ein Antragsteller diese Kriterien für die Spendenvergabe erfüllt, liegt im alleinigen Ermessen des Hofes, der Anträge auch ablehnen kann.
  • Schulen müssen von den zuständigen örtlichen Behörden genehmigt sein. Demgemäß sind dem Antrag Nachweise über die Genehmigung hinzuzufügen (z. B. Nachweis über die öffentliche oder private Trägerschaft der Schule o. Ä.). Gemeinnützige Organisationen müssen einen Nachweis über ihre Eintragung in einem EU-Mitgliedstaat erbringen (z. B. rechtlicher Status, Eintragung als Verein ohne Gewinnzweck/gemeinnütziger Verein o. Ä.).

Anträge, die die Kriterien für die Spendenvergabe erfüllen, werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sollten keine Geräte verfügbar sein, wird die Schule oder Einrichtung schriftlich darüber benachrichtigt, dass der Antrag bearbeitet wird, sobald IT-Geräte verfügbar sind.

Erfolgreiche Antragsteller

Erfolgreiche Antragsteller tragen die alleinige Verantwortung für Organisation und Bezahlung des Transports vom Gelände des EuRH in Kirchberg, Luxemburg, zum Bestimmungsort der IT-Geräte bzw. für deren Abholung beim EuRH in Kirchberg innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Bestätigungsschreibens des Hofes. Der EuRH verfügt nicht über die notwendigen Ressourcen zur Vorbereitung und Verschickung der IT-Geräte.

Sofern die Abholung der Geräte durch Dritte erfolgt, sollte der Antragsteller den EuRH über deren Namen und persönliche Angaben sowie den genauen Zeitpunkt der Abholung informieren. Die Ausgabe der Geräte erfolgt erst nach Unterzeichnung und Überprüfung der Unterlagen.

Erfolgreiche Antragsteller müssen bei Ausgabe der Geräte ein Formular unterzeichnen, in dem sie u. a.

  • einem möglichen Besuch durch den EuRH bei dem Projekt, das die IT-Spende erhält, zustimmen;
  • einer möglichen Veröffentlichung von Details zur Spende sowie zu Identität und Sitz des Empfängers auf der Website des EuRH zustimmen;
  • akzeptieren, dass der EuRH jegliche Form von technischer Unterstützung oder Garantieleistungen für gespendete Geräte ausschließt;
  • erklären, alle anfallenden Steuern oder Zölle für die Einfuhr der IT-Geräte in das Bestimmungsland zu begleichen;
  • erklären, den Transport selbst zu organisieren und alle Transportkosten von Luxemburg zum Bestimmungsort der IT-Geräte zu begleichen;
  • versichern, die Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer in ökologisch verantwortungsvoller Weise zu entsorgen.

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