Der EuRH wurde errichtet, um die EU-Finanzen zu prüfen. Ausgangspunkt seiner Prüfungsarbeit sind der EU-Haushalt und die EU-Politiken, vor allem in Bereichen mit Bezug zu Wachstum und Beschäftigung, Mehrwert, öffentlichen Finanzen, Umwelt- und Klimapolitik. Der EuRH prüft sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite des EU-Haushalts.
Verbesserung der öffentlichen Rechenschaftspflicht in der EU
Die Ergebnisse der Arbeiten des EuRH werden von der Europäischen Kommission, vom Europäischen Parlament, vom Rat und von den Mitgliedstaaten genutzt, um die Verwaltung des EU-Haushalts zu überwachen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Prüfungstätigkeit des EuRH bildet eine wichtige Grundlage für das jährliche Entlastungsverfahren, in dessen Rahmen das Parlament auf der Grundlage einer Empfehlung des Rates entscheidet, ob die Ausführung des Haushaltsplans des Vorjahres durch die Kommission zufriedenstellend war.
Bereitstellung von Berichten für die politischen Entscheidungsträger und Bürger der EU
Die Berichte und Stellungnahmen des EuRH erbringen einen Mehrwert für das EU-Finanzmanagement, indem sie zu Entwicklungen innerhalb der Union beitragen und diese den europäischen Bürgern näherbringen. Ziel des EuRH ist es, klar formulierte, relevante und zeitnahe Berichte von hoher Qualität zu erstellen, die sich auf tragfähige Kriterien und fundierte Belege stützen, den Interessen seines Adressatenkreises Rechnung tragen und daher als wichtige, richtungsweisende Dokumente betrachtet werden. Zu den Veröffentlichungen des EuRH gehören Jahresberichte, besondere Jahresberichte, Sonderberichte, Stellungnahmen und Positionspapiere.
Enge Zusammenarbeit mit den anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden
Bis zu 80 % der EU-Haushaltsmittel unterliegen der geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten arbeiten mit der Kommission zusammen, indem sie Überwachungssysteme und interne Kontrollsysteme einrichten, die sicherstellen, dass die EU-Mittel ordnungsgemäß und im Einklang mit den Vorschriften verwendet werden. Damit kommt der Kontrolle sowohl eine europäische als auch eine nationale Dimension zu. Zusätzlich zur Prüfungstätigkeit des EuRH prüfen zahlreiche ORKB in den Mitgliedstaaten die von ihren nationalen Behörden verwalteten und verausgabten EU-Mittel.
Beitrag zur Normensetzung für die Prüfung der öffentlichen Finanzen
Der EuRH ist bestrebt, Entwicklungen auf dem Gebiet des öffentlichen Finanzmanagements und der Prüfung wegbereitend mitzugestalten. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung internationaler Prüfungsgrundsätze (z. B. INTOSAI-Normen).
Wirkung des EuRH
Der EuRH betrachtet seine im Verlauf der Jahre erzielten Ergebnisse als ermutigend. Externe Experten bewerten die Qualität seiner Berichte als gut, und seine wichtigsten institutionellen Adressaten erachten seine Berichte als nützlich. Der Grad der Akzeptanz der Empfehlungen des EuRH bei der Kommission ist durchgängig hoch; in den Weiterverfolgungsberichten werden die positiven Auswirkungen der Empfehlungen unterstrichen.
Künftige Herausforderungen
Auch in den kommenden Jahren sieht sich der EuRH der Herausforderung gegenübergestellt, zur Verbesserung der Rechenschaftspflicht beizutragen, die der EU gegenüber ihren Bürgern für die zur Erfüllung ihrer Ziele notwendigen öffentlichen Mittel zukommt.
Bekämpfung und Meldung von Betrug
Als externer Prüfer der EU hat der EuRH kein Mandat, Fälle mutmaßlichen Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zu untersuchen. Indem er dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) jedoch jeden Verdacht auf Betrug, Korruption oder sonstige rechtswidrige Handlungen zulasten der finanziellen Interessen der EU weiterleitet, trägt er aktiv zur Bekämpfung von Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts bei. Der EuRH kann im Rahmen seiner Tätigkeit auf potenzielle Betrugsfälle stoßen oder Meldungen solcher Fälle von Dritten erhalten. Das OLAF ist für die Betrugsbekämpfung innerhalb der EU und den Schutz ihrer finanziellen Interessen zuständig. Wenn Sie einen Fall potenziellen Betrugs zulasten der finanziellen Interessen der EU melden möchten, klicken sie bitte
hier.
Die EUStA ist die neue unabhängige Staatsanwaltschaft der EU, die für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zuständig ist. Der EuRH und die EUStA haben eine
Arbeitsvereinbarung unterzeichnet, die am 3. September 2021 in Kraft trat. Sie legt den strukturellen Rahmen für die Aufnahme und Unterhaltung einer kooperativen Beziehung zwischen den beiden Parteien zum Schutz des EU-Haushalts fest, wobei den Mandaten des EuRH und der EUStA uneingeschränkt Rechnung getragen wird.
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