Durch den Einsatz ihrer Haushaltsmittel will die EU Wirtschaftswachstum und Wohlstand fördern und gleichzeitig das soziale, kulturelle und natürliche Erbe Europas erhalten. Darüber hinaus unterstützt die EU Entwicklungsländer.
Die jährlichen Ausgaben der Europäischen Union entsprechen etwa 1 % des in der EU erwirtschafteten Vermögens (BNE). Im Vergleich dazu belaufen sich die öffentlichen Ausgaben in den 28 EU-Mitgliedstaaten auf 40 bis 60 % des BNE.
Wofür werden die Mittel verwendet?
Die Obergrenzen für die EU-Ausgaben in den großen Politikbereichen werden in Siebenjahresplänen, den sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), festgelegt. Die MFR werden nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Die Mittel werden im Rahmen der folgenden Rubriken verausgabt:
1. Intelligentes und integratives Wachstum |
1a: Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |
1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
2. Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen |
3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft |
4. Europa in der Welt |
5. Verwaltung
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Weitere Informationen zu den Ausgabenbereichen des EU-Haushalts entnehmen Sie einem gesonderten Abschnitt:
Ausgabenbereiche.
Im MFR für den Zeitraum 2014-2020 sind Zahlungen von insgesamt 908 Milliarden Euro vorgesehen, was rund 130 Milliarden Euro pro Jahr (zu Preisen von 2011) entspricht. Für jede Rubrik wird eine jährliche Obergrenze festgelegt, ausgedrückt in Verpflichtungsermächtigungen (rechtlich bindende Verpflichtungen zur Verausgabung von Mitteln, die nicht unbedingt im selben Jahr ausgezahlt werden, sondern möglicherweise über mehrere Haushaltsjahre hinweg). Außerdem gibt es jährliche Obergrenzen für die Zahlungsermächtigungen insgesamt (also für den tatsächlichen in einem bestimmten Jahr zur Auszahlung genehmigten Gesamtbetrag).
Für jedes Haushaltsjahr schlägt die Kommission innerhalb der Grenzen des MFR einen jährlichen Haushaltsplan vor, der vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union (geändert und) verabschiedet wird.
Die größten Ausgabenbereiche im EU-Haushalt umfassen Ausgaben für natürliche Ressourcen (40 % der veranschlagten Zahlungen im Jahr 2015), für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (36 %) sowie für Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum (11 %).
Woher stammen die Mittel?
Die EU verfügt über eigene Mittel. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Zölle, die an den EU-Außengrenzen erhoben werden, und um Mittel, die die EU-Steuerzahler bereitstellen (über Beiträge der Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage ihres jeweiligen BNE und der nationalen MwSt.-Einnahmen berechnet werden).
Wer verwaltet die Mittel?
Für die Ausführung des jährlichen Haushaltsplans ist die Europäische Kommission zuständig. Ein Großteil der Mittel unterliegt der geteilten Verwaltung mit den Mitgliedstaaten. Nach jedem Haushaltsjahr erstellt die Kommission eine Jahresrechnung, in der sie über den Haushaltsvollzug Bericht erstattet.
Wer überwacht die Verwaltung der Mittel?
Die Kommission muss dem Europäischen Parlament als Vertretung der EU-Bürger Rechenschaft über die Verwaltung der Mittel ablegen. Auf der Grundlage der Jahresrechnung der EU prüft das Europäische Parlament die Ausführung des Haushaltsplans und erteilt der Kommission Entlastung. Ein wichtiges Element im Entlastungsverfahren ist der Jahresbericht des EuRH, der ein Prüfungsurteil in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Jahresrechnung der EU sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge enthält.
Welche Mittel werden vom EuRH geprüft?
Jedes Jahr prüft der EuRH die Einnahmen und Ausgaben der EU und gibt ein Prüfungsurteil dahin gehend ab, inwieweit die Jahresrechnung zuverlässig ist und die Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den maßgebenden Regeln und Rechtsvorschriften in Einklang stehen. Außerdem führt der Hof Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu spezifischen Haushaltsbereichen oder Managementthemen durch.
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