Die EU finanziert ihre Politik �ber ihren Haushaltsplan. Der EU-Haushalt und die aus ihm finanzierten EU-Politiken bilden den Kernbereich der Pr�fungsarbeit des EuRH.
Durch den Einsatz ihrer Haushaltsmittel will die EU Wirtschaftswachstum und Wohlstand f�rdern und gleichzeitig das soziale, kulturelle und nat�rliche Erbe Europas erhalten. Dar�ber hinaus unterst�tzt die EU Entwicklungsl�nder.
Die j�hrlichen Ausgaben der Europ�ischen Union entsprechen etwa 1 % des in der EU erwirtschafteten Verm�gens (BNE). Im Vergleich dazu belaufen sich die �ffentlichen Ausgaben in den 28 EU-Mitgliedstaaten auf 40 bis 60 % des BNE.
Wof�r werden die Mittel verwendet?
Die Obergrenzen f�r die EU-Ausgaben in den gro�en Politikbereichen werden in Siebenjahrespl�nen, den sogenannten mehrj�hrigen Finanzrahmen (MFR), festgelegt. Die MFR werden nach Zustimmung des Europ�ischen Parlaments einstimmig von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Die Mittel werden im Rahmen der folgenden Rubriken verausgabt:
1. Intelligentes und integratives Wachstum |
1a: Wettbewerbsf�higkeit f�r Wachstum und Besch�ftigung |
1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
2. Nachhaltiges Wachstum: nat�rliche Ressourcen |
3. Sicherheit und Unionsb�rgerschaft |
4. Europa in der Welt |
5. Verwaltung |
Weitere Informationen zu den Ausgabenbereichen des EU-Haushalts entnehmen Sie einem gesonderten Abschnitt: Ausgabenbereiche.
Im MFR f�r den Zeitraum 2014-2020 sind Zahlungen von insgesamt 908 Milliarden Euro vorgesehen, was rund 130 Milliarden Euro pro Jahr (zu Preisen von 2011) entspricht. F�r jede Rubrik wird eine j�hrliche Obergrenze festgelegt, ausgedr�ckt in Verpflichtungserm�chtigungen (rechtlich bindende Verpflichtungen zur Verausgabung von Mitteln, die nicht unbedingt im selben Jahr ausgezahlt werden, sondern m�glicherweise �ber mehrere Haushaltsjahre hinweg). Au�erdem gibt es j�hrliche Obergrenzen f�r die Zahlungserm�chtigungen insgesamt (also f�r den tats�chlichen in einem bestimmten Jahr zur Auszahlung genehmigten Gesamtbetrag).
F�r jedes Haushaltsjahr schl�gt die Kommission innerhalb der Grenzen des MFR einen j�hrlichen Haushaltsplan vor, der vom Europ�ischen Parlament und vom Rat der Europ�ischen Union (ge�ndert und) verabschiedet wird.
Die gr��ten Ausgabenbereiche im EU-Haushalt umfassen Ausgaben f�r nat�rliche Ressourcen (40 % der veranschlagten Zahlungen im Jahr 2015), f�r den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (36 %) sowie f�r Wettbewerbsf�higkeit f�r Wachstum (11 %).
Woher stammen die Mittel?
Die EU verf�gt �ber eigene Mittel. Haupts�chlich handelt es sich dabei um Z�lle, die an den EU-Au�engrenzen erhoben werden, und um Mittel, die die EU-Steuerzahler bereitstellen (�ber Beitr�ge der Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage ihres jeweiligen BNE und der nationalen MwSt.-Einnahmen berechnet werden).
Wer verwaltet die Mittel?
F�r die Ausf�hrung des j�hrlichen Haushaltsplans ist die Europ�ische Kommission zust�ndig. Ein Gro�teil der Mittel unterliegt der geteilten Verwaltung mit den Mitgliedstaaten. Nach jedem Haushaltsjahr erstellt die Kommission eine Jahresrechnung, in der sie �ber den Haushaltsvollzug Bericht erstattet.
Wer �berwacht die Verwaltung der Mittel?
Die Kommission muss dem Europ�ischen Parlament als Vertretung der EU-B�rger Rechenschaft �ber die Verwaltung der Mittel ablegen. Auf der Grundlage der Jahresrechnung der EU pr�ft das Europ�ische Parlament die Ausf�hrung des Haushaltsplans und erteilt der Kommission Entlastung. Ein wichtiges Element im Entlastungsverfahren ist der Jahresbericht des EuRH, der ein Pr�fungsurteil in Bezug auf die Zuverl�ssigkeit der Jahresrechnung der EU sowie die Rechtm��igkeit und Ordnungsm��igkeit der zugrunde liegenden Vorg�nge enth�lt.
Welche Mittel werden vom EuRH gepr�ft?
Jedes Jahr pr�ft der EuRH die Einnahmen und Ausgaben der EU und gibt ein Pr�fungsurteil dahin gehend ab, inwieweit die Jahresrechnung zuverl�ssig ist und die Einnahmen- und Ausgabenvorg�nge mit den ma�gebenden Regeln und Rechtsvorschriften in Einklang stehen. Au�erdem f�hrt der Hof Wirtschaftlichkeitspr�fungen zu spezifischen Haushaltsbereichen oder Managementthemen durch.
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