Der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM) ist das EU-System, mit dem die geordnete Abwicklung ausfallender Banken innerhalb der Bankenunion sichergestellt werden soll, um kostspielige Rettungsmaßnahmen zu vermeiden. Seit seiner Einrichtung im Jahr 2015 hat der SRM hinsichtlich seiner Vorbereitung auf die Bankenabwicklung Fortschritte erzielt. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem neuen Bericht. Allerdings sind nach Ansicht der Prüfer in einigen entscheidenden Bereichen weitere Schritte erforderlich. Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) sollte sämtliche für die Gestaltung der Abwicklungsmaßnahmen maßgeblichen strategischen Vorgaben bereitstellen und die Mängel beheben, die in Bezug auf die Qualität, Rechtzeitigkeit und Kohärenz seiner eigenen Abwicklungsplanung bestehen. Andere wesentliche Fragestellungen wie die Finanzierung der Abwicklung oder die Angleichung der nationalen Insolvenzverfahren für Banken sind Aufgabe des Gesetzgebers.
Der SRM-Rechtsrahmen sieht Instrumente für die Abwicklung von Banken vor, sobald die Abwicklungsbehörde – der SRB im Falle bedeutender und grenzüberschreitend tätiger Banken und die nationalen Abwicklungsbehörden (NRA) für weniger bedeutende Banken in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich – entschieden hat, dass eine ausfallende Bank kein reguläres Insolvenzverfahren nach nationalem Recht durchlaufen kann. Zur Vorbereitung auf eine solche Eventualität müssen die Behörden für jede Bank Abwicklungspläne erstellen und grundsätzlich jährlich aktualisieren.
"Der SRM hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, doch sind weitere Schritte nötig, um die
geordnete Abwicklung ausfallender Banken zu planen", erläuterte Rimantas Šadžius, das für den
Bericht zuständige Mitglied des Hofes. "Wir haben festgestellt, dass die strategischen Vorgaben noch
nicht alle relevanten Bereiche abdeckten und Schwachstellen aufwiesen. Die Abwicklungspläne wurden
qualitativ verbessert, standen aber nicht immer im Einklang mit den Anforderungen. Darüber hinaus hat
der SRB die Abwicklungshindernisse für eine Bank nicht ordnungsgemäß ermittelt und behandelt. Die
Beseitigung dieser Mängel würde dazu beitragen sicherzustellen, dass die Steuerzahler nicht erneut die
Rechnung zahlen."