Der Europäische Rechnungshof ("Hof") hat die ersten Reaktionen der EU auf die Coronavirus-Krise
analysiert und weist auf eine Reihe von Herausforderungen hin, mit der die EU bei ihrer
Unterstützung der Gesundheitsschutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten konfrontiert war. Dazu
gehören die Schaffung eines geeigneten Rahmens für grenzüberschreitende
Gesundheitsgefahren, die Erleichterung der Versorgung mit angemessener Ausrüstung in einer
Krise und die Unterstützung der Entwicklung von Impfstoffen.
Die Zuständigkeiten der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit sind begrenzt. In erster Linie
unterstützt die EU die Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten (im Rahmen des
Gesundheitssicherheitsausschusses), erleichtert die Beschaffung medizinischer Ausrüstung (durch
den Abschluss von Rahmenverträgen für die gemeinsame Beschaffung) und sammelt
Informationen/bewertet Risiken (durch das Europäische Zentrum für die Prävention und die
Kontrolle von Krankheiten, ECDC). Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat die EU weitere
Maßnahmen ergriffen, um dringliche Probleme anzugehen – etwa durch Unterstützung der
Versorgung mit medizinischen Bedarfsgütern und des Informationsaustauschs zwischen den
Mitgliedstaaten sowie die Förderung von Tests und von Forschung im Bereich Behandlung und
Impfstoffe. Bis 30. Juni 2020 stellte sie 3 % ihrer jährlichen Haushaltsmittel für die Unterstützung
von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bereit.
"Die EU musste sich der schwierigen Aufgabe stellen, die Maßnahmen, die formell unter ihre
Zuständigkeit fallen, rasch zu ergänzen und die zur Bewältigung der COVID-19-Krise ergriffenen
Gesundheitsschutzmaßnahmen zu unterstützen," erläuterte Joëlle Elvinger, das für die Analyse
zuständige Mitglied des Hofes. "Es ist noch zu früh, um laufende Maßnahmen zu prüfen oder die
Auswirkungen von COVID-19-bezogenen EU-Initiativen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu
bewerten, aber diese Erfahrungen können Erkenntnisse für künftige Reformen der Zuständigkeiten
der EU in diesem Bereich liefern."