In einer heute veröffentlichten Stellungnahme äußert der Europäische Rechnungshof Bedenken bezüglich des jüngst unterbreiteten Vorschlags zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (die sogenannte "Brexit-Reserve"). Bei dieser mit 5 Milliarden Euro dotierten Reserve handelt es sich um ein Solidaritätsinstrument zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, Regionen und Sektoren, die vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union am stärksten betroffen sind. Nach Auffassung der Prüfer ermöglicht der Vorschlag den Mitgliedstaaten zwar Flexibilität, doch bringt die Ausgestaltung der Reserve eine Reihe von Unsicherheiten und Risiken mit sich.
Wird der Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Brexit-Reserve angenommen, so sollen den Mitgliedstaaten 80 % der Reserve (4 Milliarden Euro) in Form einer Vorfinanzierung gewährt werden. Die Zuweisung des Anteils eines jeden Mitgliedstaats an der Vorfinanzierung würde auf der Grundlage der geschätzten Auswirkungen auf dessen Wirtschaft erfolgen; dabei wären zwei Faktoren maßgeblich – zum einen der Handel mit dem Vereinigten Königreich und zum anderen der in den Gewässern der ausschließlichen Wirtschaftszone des Vereinigten Königreichs gefangene Fisch. Bei Anwendung dieser Methode würde Irland zum Hauptbegünstigten der Vorfinanzierung und fast ein Viertel der Mittelausstattung (991 Millionen Euro) erhalten, gefolgt von den Niederlanden (714 Millionen Euro), Deutschland (429 Millionen Euro), Frankreich (396 Millionen Euro) und Belgien (305 Millionen Euro).
"Die Brexit-Reserve stellt eine bedeutende Finanzierungsinitiative dar, mit der die negativen Auswirkungen des Brexit auf die Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten abgefedert werden sollen", erklärte Tony Murphy, das für die Stellungnahme zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Unserer Ansicht nach darf die durch die Brexit-Reserve eingeräumte Flexibilität keine Unsicherheit für die Mitgliedstaaten schaffen."