Laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs werden schwarze Listen nicht wirksam eingesetzt, um zu verhindern, dass EU-Mittel an Personen, Unternehmen oder Organisationen ausgezahlt werden, die in illegale Handlungen wie Betrug und Korruption verwickelt sind. Auf der schwarzen Liste der Europäischen Kommission ständen nur wenige Namen, weil es nur unzulängliche Verfahren gebe, um jene zu identifizieren, die von der Beantragung von EU-Mitteln ausgeschlossen werden sollten. Außerdem seien die EU-Mitgliedstaaten – obwohl sie in den meisten Fällen für die Auszahlung von Haushaltsmitteln zuständig seien – nicht verpflichtet, solche Listen zu führen, und sie verfolgten unterschiedliche Ansätze, um die finanziellen Interessen der EU zu schützen. Dieser Flickenteppich von Ausschlussregelungen führe dazu, dass schwarze Listen insgesamt nicht wirksam genutzt würden und es somit in Europa keinen einheitlichen Schutz des EU-Haushalts gebe.
Sogenanntes Blacklisting – das Führen schwarzer Listen zum Ausschluss unseriöser Zahlungsempfänger – ist für Regierungen und internationale Organisationen ein wichtiges Instrument zum Schutz der öffentlichen Finanzen. Seit 2016 betreibt die Kommission das auf EU-Ebene bislang einzige Früherkennungs- und Ausschlusssystem, das sogenannte EDES. Es soll die für die Genehmigung der Mittelvergabe Verantwortlichen vor Vertragspartnern warnen, die ein Risiko darstellen. Dies gilt für die von der Kommission direkt oder zusammen mit Partnern verwalteten Ausgaben. Das EDES deckt allerdings nicht Ausgabenbereiche wie Landwirtschaft und Kohäsion (Strukturfonds) ab, die der geteilten Mittelverwaltung durch Kommission und Mitgliedstaaten unterliegen und die den Löwenanteil der EU-Ausgaben ausmachen.
"Blacklisting kann dazu beitragen, dass EU-Mittel nicht in die falschen Hände geraten – es wird aber nicht wirksam genutzt. Es gibt einen 'Fleckerlteppich" unterschiedlicher Ansätze zum Schutz der finanziellen Interessen sowohl auf EU-, als auch auf Mitgliedstaat-Ebene", so Helga Berger, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Relevante Daten sind entweder nicht verfügbar oder werden nicht für Blacklisting in der EU verwendet. Dies beeinträchtigt die Nützlichkeit und die abschreckende Wirkung solcher Listen. Ein System ist immer nur so gut wie die Informationen, die es enthält“.