Die Risiken für das EU-System zur geordneten Abwicklung zahlungsunfähiger Banken innerhalb der Bankenunion haben sich 2021 verringert. Dies sollte die EU jedoch nicht dazu verleiten, weniger wachsam zu sein, warnt der Europäische Rechnungshof in einem heute veröffentlichten Bericht.
Der Europäische Rechnungshof berichtet jährlich über alle finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM), dem EU-System für die geordnete Abwicklung in Schieflage geratener Banken innerhalb der Bankenunion. Für das Haushaltsjahr 2021 meldeten die Europäische Kommission und der Rat keine möglichen künftigen finanziellen Verpflichtungen (sogenannte Eventualverbindlichkeiten). Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) hingegen meldete eine Reihe solcher Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit laufenden Rechtsstreitigkeiten über die Beiträge der Banken zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) – einem Fonds zur Unterstützung von Bankenabwicklungen. Die Prüfer halten diese Angaben für angemessen, empfehlen aber Verbesserungen bei der Überwachung des finanziellen Risikos und bei der Berechnungsmethode der möglicherweise im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren anfallenden Kosten.
"Der Europäische Gerichtshof hat jüngst Urteile in fünf wichtigen Verfahren erlassen, in denen es um Klagen gegen den ersten Abwicklungsbeschluss des SRB ging – den Beschluss zur Banco Popular Español", so Rimantas Šadžius, der die Prüfung während seines Mandats als Mitglied des Rechnungshofs leitete. "In unserem Bericht stellen wir fest, dass die Rechtssicherheit, die sich aus diesen Urteilen ergibt, das finanzielle Risiko für die Bankenunion verringert hat. Wir geben einen detaillierten Überblick über die verbleibenden Risiken und empfehlen weitere Verbesserungen bei der Überwachung und Berechnung möglicher finanzieller Auswirkungen."