Die in diesem Bereich getätigten Ausgaben dienen folgenden Zielen: Verbesserung von Forschung und Innovation, Ausbau der Bildungssysteme und Förderung der Beschäftigung, Schaffung eines digitalen Binnenmarktes, Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, Modernisierung des Verkehrssektors sowie Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Der größte Teil der Ausgaben fließt in Form von Finanzhilfen an private und öffentliche Empfänger, wobei die Kommission Kosten erstattet, die von Empfängern in Projektkostenaufstellungen geltend gemacht werden.
Auf die Regionalpolitik und Stadtentwicklung entfallen rund 80 % der Gesamtausgaben in diesem Ausgabenbereich; sie wird vorwiegend mithilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds (KF) umgesetzt. Ziel ist es, den am wenigsten entwickelten EU-Ländern und -Regionen das Aufschließen zu den anderen zu ermöglichen, die Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen zu stärken und die interregionale Zusammenarbeit zu fördern. Die Mittel werden für die Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur, die Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen, regionale Initiativen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen eingesetzt.
Die übrigen 20 % dieses Ausgabenbereichs entfallen auf den Politikbereich Beschäftigung und Soziales. Sie werden hauptsächlich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Zu den Ausgaben gehören Investitionen in das Humankapital in Form von Ausbildung sowie andere Beschäftigungsmaßnahmen.
Sie unterliegen der geteilten Verwaltung durch Kommission und Mitgliedstaaten, wobei im Rahmen genehmigter Ausgabenprogramme Projekte kofinanziert werden.
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
Dieser Ausgabenbereich umfasst die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), die Entwicklung des ländlichen Raums sowie Umweltmaßnahmen.
Das Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) besteht darin, die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, die Märkte zu stabilisieren, die Versorgung sicherzustellen und für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen. Sie wird über zwei Fonds umgesetzt, den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem die EU-Direktbeihilfen und Marktmaßnahmen vollständig finanziert werden, und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus dem Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum zusammen mit den Mitgliedstaaten finanziert werden. Die Ausgaben im Bereich der GAP unterliegen der geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten.
Die Ausgaben werden bei beiden Fonds über rund 80 Zahlstellen abgewickelt, welche dafür zuständig sind, die Beihilfefähigkeit der Anträge zu überprüfen und Zahlungen an die Begünstigten zu leisten.
Mit der GFP werden ähnliche Ziele verfolgt wie mit der GAP. Das Hauptinstrument für ihre Umsetzung ist der Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Der Fonds unterliegt der geteilten Mittelverwaltung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten.
Die Umweltpolitik der EU soll zum Schutz der Umwelt, zur Verbesserung ihrer Qualität, zur menschlichen Gesundheit und zur rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen beitragen. Die Ausgaben in diesem Bereich werden von der Kommission direkt verwaltet. Das wichtigste Förderprogramm im Umweltbereich ist das Instrument LIFE. Aus diesem Instrument werden Projekte kofinanziert, die in den Bereichen Natur und biologische Vielfalt, Umweltpolitik und Verwaltungspraxis sowie Information und Kommunikation durchgeführt werden.
Sicherheit und Unionsbürgerschaft
Die wichtigsten Bestandteile dieses Ausgabenbereichs sind Justiz und Inneres, Grenzschutz, Einwanderungs- und Asylpolitik, öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz, Kultur-, Jugend- und Informationspolitik sowie Dialog mit den Bürgern.
Europa in der Welt
Dieser Ausgabenbereich umfasst die Ausgaben für Außenpolitik, Unterstützung für Bewerber- und potenzielle Bewerberländer sowie Entwicklungs- und humanitäre Hilfe für Entwicklungs- und Nachbarländer (mit Ausnahme der Europäischen Entwicklungsfonds.
Die Ausgaben werden in über 150 Ländern über eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente der Zusammenarbeit und Methoden für die Bereitstellung der Hilfen ausgeführt. Die Ausgaben werden entweder direkt von den Generaldirektionen der Kommission - durch die zentralen Kommissionsdienststellen in Brüssel oder die EU-Delegationen in den Empfängerländern - oder gemeinsam mit internationalen Organisationen verwaltet.
Verwaltung
Dieser Ausgabenbereich umfasst die Verwaltungsausgaben der EU-Organe und sonstigen Einrichtungen. Die Ausgaben für Personal (Gehälter, Zulagen und Versorgungsbezüge) machen rund 60 % der Gesamtausgaben aus. Der verbleibende Anteil entfällt auf Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie. Die Ergebnisse der Prüfungen des Hofes bei den Agenturen und sonstigen dezentralen Einrichtungen der Europäischen Union werden in besonderen Jahresberichten behandelt, die einschließlich einer Zusammenfassung gesondert veröffentlicht werden.
Ausgleichszahlungen
Hierbei handelt es sich um zeitlich begrenzte Zahlungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass der Beitrag des im Juli 2013 beigetretenen Kroatien zum EU-Haushalt die empfangenen Leistungen im ersten Jahr nach seinem Beitritt nicht übersteigt.
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