Der EuRH handelt als Kollegialorgan aus 27 Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je Mitgliedstaat. Die Mitglieder werden vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt; Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für drei Jahre einen Präsidenten, wobei ebenfalls die Möglichkeit der Wiederwahl besteht.
Aufbau – Kammern und Ausschüsse
Der EuRH besteht aus fünf Kammern, denen die Mitglieder und die Prüfer zugewiesen werden. Die Mitglieder jeder Kammer wählen einen Doyen für eine Amtszeit von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig.
Jede Kammer hat zwei Zuständigkeitsbereiche:
Annahme von Sonderberichten, besonderen Jahresberichten und Stellungnahmen;
Ausarbeitung der Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds zur Annahme durch das Kollegium.
Das gesamte Kollegium der 27 Mitglieder tritt ungefähr zweimal monatlich zusammen, um Dokumente wie die wichtigsten jährlichen Veröffentlichungen des EuRH (die Berichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds) zu erörtern und anzunehmen.
Der Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich setzt sich aus dem für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich zuständigen Mitglied sowie einem Mitglied aus jeder Kammer zusammen. Er befasst sich mit den Prüfungsstrategien, Prüfungsnormen und Prüfungsmethoden des EuRH, mit seiner Prüfungsunterstützung und -entwicklung sowie mit der Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich.
Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus den Doyens der Kammern, dem Präsidenten des EuRH, dem für institutionelle Beziehungen zuständigen Mitglied und dem für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich zuständigen Mitglied zusammen. Er befasst sich mit allen Verwaltungsangelegenheiten und Beschlüssen zu Kommunikations- und strategischen Fragen.
Der Präsident – Primus inter Pares
An der Spitze des Europäischen Rechnungshofs steht der Präsident, der von den Mitgliedern aus ihrer Mitte für drei Jahre gewählt wird, wobei Wiederwahl zulässig ist. Die Rolle des Präsidenten ist die eines Primus inter Pares. Der Präsident führt den Vorsitz in den Hofsitzungen, sorgt für die Durchführung der Hofbeschlüsse und die ordnungsgemäße Verwaltung des Organs sowie den reibungslosen Ablauf seiner Aktivitäten.
Am 20. September 2022 wurde Tony Murphy, das irische Mitglied, zum 12. Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs gewählt.
Die Mitglieder – Kollegium
Die Mitglieder des EuRH werden vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments gemäß den Vorschlägen der einzelnen Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt; Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Europäischen Union aus.
Die Mitglieder sind Teil des Kollegiums, außerdem werden sie einer der fünf Kammern zugewiesen. Sie nehmen Prüfungsberichte und Stellungnahmen an und treffen Entscheidungen zu weiter reichenden Strategie- und Verwaltungsfragen. Außerdem ist jedes Mitglied für spezifische Aufgaben in erster Linie im Prüfungsbereich zuständig. Die der Erstellung eines Berichts dienende Prüfungsarbeit wird von den Prüfern des EuRH durchgeführt und vom zuständigen Mitglied, das durch sein Kabinett unterstützt wird, koordiniert. Das Mitglied übernimmt die Vorstellung des Berichts in der Kammer und/oder im Hof sowie nach dessen Verabschiedung gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat und sonstigen relevanten Adressaten sowie den Medien.
Der Generalsekretär
Der Generalsekretär ist der ranghöchste Bedienstete des EuRH. Er wird vom Hof für eine Dauer von sechs Jahren ernannt; Wiederwahl ist zulässig. Der Generalsekretär ist zuständig für das Personalmanagement und die Verwaltung in den Bereichen Personal, Finanzen und Allgemeine Dienste; Information, Arbeitsumgebung und Innovation sowie Übersetzungen, Sprachdienstleistungen und Veröffentlichung.
Dem Generalsekretär untersteht außerdem das Sekretariat des Hofes.
Das Personal des EuRH – unser größtes Kapital
Dem EuRH gehören rund 900 Bedienstete in den Bereichen Prüfung, Übersetzung und Verwaltung an. Die Prüfer verfügen über breit gefächerte Ausbildungsprofile und einschlägige Berufserfahrung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, insbesondere auf dem Gebiet des Rechnungswesens, des Finanzmanagements, der internen und externen Prüfung sowie der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.
Die Übersetzer des EuRH decken 23 EU-Amtssprachen ab und stellen dadurch sicher, dass die Veröffentlichungen des Hofes von den EU-Bürgern in der Sprache ihrer Wahl gelesen werden können. Wie die anderen EU-Organe beschäftigt der Hof Staatsangehörige aller Mitgliedstaaten. Als EU-Bedienstete unterliegen die Mitarbeiter des EuRH dem EU-Beamtenstatut.
Der EuRH umfasst 10 Prüfungs- und Verwaltungsdirektionen, die wiederum flexible, aufgabenbasierte Teams bilden, um den bestmöglichen Ressourceneinsatz zu gewährleisten und einschlägiges Fachwissen zu entwickeln.
Der EuRH betreibt eine aktive Politik der Chancengleichheit, was in einem beinahe gleich hohen Anteil von Männern und Frauen bei den Bediensteten zum Ausdruck kommt.
Der EuRH weist mit Stolz darauf hin, dass er seit 1977 einen engagierten, professionellen und erfahrenen Personalbestand aufbauen konnte, der sich für den Schutz der finanziellen Interessen der EU-Bürger einsetzt.
Reform des Hofes: Einführung eines aufgabenbasierten Organisationsmodells
Auf der Grundlage der Strategie des Hofes für 2013-2017 und infolge der Bemerkungen des Europäischen Parlaments zu der künftigen Rolle des Rechnungshofs sowie des 2014 zu seinen Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchgeführten internationalen Peer-Review-Verfahrens beschloss der Hof, seine interne Organisationsstruktur zu reformieren. Die Reform beruhte auf vier Grundprinzipien:
- flexibles Reagieren in einem sich schnell verändernden Umfeld;
- flexible Bereitstellung von Ressourcen für vorrangige Prüfungsaufgaben;
- zeitnahe Lieferung von Produkten;
- bessere Kommunikation über unsere Rolle und unsere Arbeit.
Die Reform wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2016 umgesetzt.
Links zum Thema