Der Europäische Rechnungshof (EuRH) stellt PCs, Laptops, Bildschirme,
Drucker und andere IT-Geräte, die vom Hof nicht mehr genutzt werden,
gemeinnützigen Organisationen, lokalen Gemeindezentren oder Schulen
zur Verfügung, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Der EuRH bittet Interessenten, ihren Antrag auf diese Geräte unter Beachtung
der im vorliegenden Aufruf festgelegten Spendenregelung einzureichen.
Die Spende ausgemusterter IT-Geräte liegt im Ermessen des EuRH; über sie wird
von Fall zu Fall entschieden. Aus Datenschutz- und Lizenzgründen werden
Daten und Software vor der Ausgabe vollständig von allen gespendeten Laptops
und PCs entfernt.
Antragstellung
- Für die Antragstellung ist das online verfügbare Antragsformular zu
verwenden (siehe Links am Seitenende). Bitte senden Sie das ausgefüllte
Antragsformular sowie ein Anschreiben mit dem Briefkopf der
Organisation, die den Antrag auf Erhalt der ausgemusterten IT-Geräte
stellt, auf dem Postweg an folgende Adresse: Europäischer Rechnungshof -
12, rue Alcide De Gasperi - L-1615 Luxemburg - LUXEMBURG.
- Bitte beachten Sie, dass nur Antragsformulare und Anschreiben auf
Englisch oder Französisch angenommen werden. Der Zweck des Antrags muss
im Anschreiben ausführlich erläutert sein.
- Der Antrag muss unterschrieben sein.
Kriterien für die Spendenvergabe
- Für Spenden infrage kommen entweder im Sozial- oder Bildungsbereich
tätige gemeinnützige Organisationen, lokale Gemeindezentren oder
öffentliche bzw. nicht gewinnorientierte private Bildungseinrichtungen
wie Schulen. Politische Parteien können keine Spenden erhalten.
- Anträge im Namen von Einzelpersonen werden nicht berücksichtigt. Die
Entscheidung darüber, ob ein Antragsteller diese Kriterien für die
Spendenvergabe erfüllt, liegt im alleinigen Ermessen des Hofes, der
Anträge auch ablehnen kann.
- Schulen müssen von den zuständigen örtlichen Behörden genehmigt sein.
Demgemäß sind dem Antrag Nachweise über die Genehmigung hinzuzufügen (z.
B. Nachweis über die öffentliche oder private Trägerschaft der Schule o.
Ä.). Gemeinnützige Organisationen müssen einen Nachweis über ihre
Eintragung in einem EU-Mitgliedstaat erbringen (z. B. rechtlicher
Status, Eintragung als Verein ohne Gewinnzweck/gemeinnütziger Verein o.
Ä.).
Anträge, die die Kriterien für die Spendenvergabe erfüllen, werden nach der
Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sollten keine Geräte verfügbar sein,
wird die Schule oder Einrichtung schriftlich darüber benachrichtigt, dass
der Antrag bearbeitet wird, sobald IT-Geräte verfügbar sind.
Erfolgreiche Antragsteller
Erfolgreiche Antragsteller tragen die alleinige Verantwortung für
Organisation und Bezahlung des Transports vom Gelände des EuRH in Kirchberg,
Luxemburg, zum Bestimmungsort der IT-Geräte bzw. für deren Abholung beim
EuRH in Kirchberg innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des
Bestätigungsschreibens des Hofes. Der EuRH verfügt nicht über die
notwendigen Ressourcen zur Vorbereitung und Verschickung der IT-Geräte.
Sofern die Abholung der Geräte durch Dritte erfolgt, sollte der
Antragsteller den EuRH über deren Namen und persönliche Angaben sowie den
genauen Zeitpunkt der Abholung informieren. Die Ausgabe der Geräte erfolgt
erst nach Unterzeichnung und Überprüfung der Unterlagen.
Erfolgreiche Antragsteller müssen bei Ausgabe der Geräte ein Formular
unterzeichnen, in dem sie u. a.
- einem möglichen Besuch durch den EuRH bei dem Projekt, das die IT-Spende
erhält, zustimmen;
- einer möglichen Veröffentlichung von Details zur Spende sowie zu
Identität und Sitz des Empfängers auf der Website des EuRH zustimmen;
- akzeptieren, dass der EuRH jegliche Form von technischer Unterstützung
oder Garantieleistungen für gespendete Geräte ausschließt;
- erklären, alle anfallenden Steuern oder Zölle für die Einfuhr der
IT-Geräte in das Bestimmungsland zu begleichen;
- erklären, den Transport selbst zu organisieren und alle Transportkosten
von Luxemburg zum Bestimmungsort der IT-Geräte zu begleichen;
- versichern, die Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer in ökologisch
verantwortungsvoller Weise zu entsorgen.
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