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​Im Jahr 2000 setzte der Kontaktausschuss eine Arbeitsgruppe zu den Strukturfonds ein, die sich mit der Durchführung von Parallelstudien zur Verwaltung der Strukturfonds in den Mitgliedstaaten befassen sollte. Ziel dieser Studien war es, eine genaue, korrekte und dokumentierte Beschreibung der in den Mitgliedstaaten zur Verwaltung und Kontrolle der Strukturfonds eingerichteten Verfahren zu erhalten. Die Arbeitsgruppe führte eine Vorerhebung über die EU-Strukturfonds (2000-2006) durch und unterbreitete 2002 einen Bericht.

Im Jahr 2002 führte die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit als Arbeitsgruppe "Strukturfonds I" fort, die darauf abstellte, eine Parallelstudie über die Regelungen zur Gewährleistung eines ausreichenden Prüfpfades einschließlich der 5%-Kontrollquote gemäß Verordnung Nr. 1260/1999 des Rates und Verordnung Nr. 438/2001 der Kommission vorzunehmen. Im Jahr 2004 wurde ein Bericht vorgelegt.

Der Auftrag der Arbeitsgruppe wurde 2004 erneuert ("Strukturfonds II"). Die Vorgabe lautete, die Arbeitsgruppe solle ihre Tätigkeit in Form einer kurzen gezielten Überprüfung der für die Ermittlung und Weiterverfolgung von Unregelmäßigkeiten und der entsprechenden Berichterstattung eingesetzten Verfahren fortsetzen. Im Jahr 2006 wurde ein Bericht unterbreitet.

Im Jahr 2006 beauftragte der Kontaktausschuss die Arbeitsgruppe "Strukturfonds III" damit, ihre Untersuchung von Strukturfondsfragen fortzuführen und insbesondere eine Überprüfung der Leistung (Output/Wirksamkeit) der Programme der Strukturfonds in den Bereichen Beschäftigung und/oder Umwelt vorzunehmen. Ein entsprechender Bericht lag 2008 vor.

Im Jahr 2008 erteilte der Kontaktausschuss der Arbeitsgruppe "Strukturfonds IV" den Auftrag, ihre Tätigkeit fortzusetzen und eine gezielte Überprüfung der mit Kontrollen verbundenen Kosten durchzuführen (nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme von technischer Hilfe für die Kontrollen der Strukturfonds). Ein Bericht wurde 2011 vorgelegt.

Im Jahr 2011 beauftragte der Kontaktausschuss die Arbeitsgruppe "Strukturfonds V" mit der Fortsetzung ihrer Tätigkeit in Form einer gezielten Überprüfung der Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Strukturfonds. Im Jahr 2013 wurde ein Bericht vorgelegt.

Der Kontaktausschuss erteilte der Arbeitsgruppe „Strukturfonds VI“ im Jahr 2013 den Auftrag, ihre Untersuchung der Strukturfonds fortzusetzen und eine parallele Prüfung zur „Analyse von Fehlern in Vergabeverfahren in Strukturfonds-Programmen“ durchzuführen. Ein entsprechender Bericht wurde 2015 vorgelegt.

Im Jahr 2015 hat der Kontaktausschuss die Arbeitsgruppe erneut beauftragt, ihre Arbeit fortzusetzen und parallel den "Beitrag der Strukturfonds zur Strategie Europa 2020 in den Bereichen Bildung und/oder Beschäftigung" zu prüfen. Ein entsprechender Bericht wurde 2017 vorgelegt.

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