Special report|20d56233-5179-449f-93ac-6c9e8f3787cb
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28.06.2021
Der Begriff der Geldwäsche bezeichnet die "Legalisierung" von Erträgen
aus Straftaten durch Einspeisen der Erträge in die reguläre Wirtschaft mit
dem Ziel, den illegalen Ursprung der Erträge zu verschleiern. Angesichts
der Bedeutung, die der Politik zur Bekämpfung der Geldwäsche auf
Unionsebene zukommt, und der Rolle des Bankensektors prüfte der Hof,
ob die EU-Maßnahmen in diesem Bereich wirksam umgesetzt werden.
Bei den Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche sowie beim
Eingreifen nach Feststellung eines Risikos stellte der Hof eine
institutionelle Fragmentierung und eine unzureichende Koordinierung
auf EU-Ebene fest. Den Organen und Einrichtungen der EU stehen nur
begrenzte Instrumente zur Verfügung, um eine hinreichende Anwendung
des Rechtsrahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung auf nationaler Ebene sicherzustellen. Es gibt auf
EU-Ebene keine zentrale Aufsichtsbehörde; die Befugnisse der EU
verteilen sich auf mehrere Stellen, und die Koordinierung mit den
Mitgliedstaaten erfolgt separat.
Der Hof unterbreitet Empfehlungen zur Behebung dieser Probleme.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.