Special report|20d56233-5179-449f-93ac-6c9e8f3787cb
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29.11.2022
Europäische Statistiken sind ein öffentliches Gut und dienen
politischen Entscheidungsträgern, Unternehmen und Bürgern als
wesentliche Grundlage für faktengestützte Entscheidungen. Im
Jahr 2012 veröffentlichte der Hof einen Sonderbericht über die
Qualität der europäischen Statistiken. 2016 stellte er jedoch fest,
dass einige Verbesserungsmaßnahmen nicht vollständig
umgesetzt worden waren. Im Zuge der vorliegenden Prüfung
untersuchte der Hof, ob die Kommission hochwertige europäische
Statistiken bereitstellt. Er gelangt zu dem Schluss, dass die
Statistiken für die Interessenträger insgesamt von ausreichender
Qualität sind. Der Hof ermittelte jedoch eine Reihe von
Schwachstellen, die noch behoben werden müssen. Er
unterbreitet mehrere Empfehlungen zur Verbesserung der
Qualität der europäischen Statistiken. Dazu zählen eine bessere
Berücksichtigung des Nutzerbedarfs, die vorrangige Bereitstellung
von EU-Mitteln für innovative Projekte, die Verbesserung der
Qualitätsbewertung europäischer Statistiken sowie die
Überprüfung der derzeitigen Praxis der Vorabveröffentlichung von
Statistiken.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz
2 AEUV.