Grundrechtecharta

Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht und einer der Grundwerte der Europäischen Union ("EU"). Es ist in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union(opens in new window) (im Folgenden "Charta") verankert. Gemäß der Charta hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten (Artikel 8 Absatz 1).

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am wurde die Charta rechtsverbindlich und erhielt den gleichen rechtlichen Rang wie die Gründungsverträge der EU.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Nach Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union(opens in new window) ("AEUV") hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Nur die EU hat den Erlass von Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten als verfassungsmäßige Verpflichtung eingeführt.

EU-Datenschutzverordnung

Verordnung (EU) 2018/1725(opens in new window) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001(opens in new window) und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG(opens in new window) ("EU-DSVO").

Europäischer Rechnungshof: Interne Vorschriften

  1. Beschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen

    Beschluss Nr. 42/2021(opens in new window) des Europäischen Rechnungshofs vom 20. Mai 2021 über interne Vorschriften zur Beschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Tätigkeiten des Europäischen Rechnungshofs.

  2. Durchführungsbestimmungen für den Datenschutzbeauftragten

    Beschluss Nr. 11/2024 über Durchführungsbestimmungen betreffend den Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 45 Absatz 3 EU-DSVO.

Sonstige einschlägige Verweise auf den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten

  • Verordnung (EU) 2016/679(opens in new window) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung oder "DSGVO").

  • Richtlinie (EU) 2016/680(opens in new window) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates ("Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung").

  • Richtlinie 2002/58/EG(opens in new window) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation ("Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation").

  • Europäische Konvention(opens in new window) zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ("Europäische Menschenrechtskonvention"), insbesondere Artikel 8, in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarats ist, die Menschenrechte und Grundfreiheiten wie das Recht auf Achtung des Privatlebens anzuerkennen, zu bewahren und zu schützen.

  • Übereinkommen Nr. 108(opens in new window) des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Jahr 2018 aktualisierte der Europarat das Übereinkommen und nahm das Übereinkommen Nr. 108+(opens in new window) (nur in englischer Sprache) an. ​