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Vorstellung

 
Die Zusammenarbeit zwischen den Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der Europäischen Union und dem Europäischen Rechnungshof (EuRH) findet in erster Linie im Rahmen der Organisationsstruktur des Kontaktausschusses statt. Diese Struktur besteht aus dem Kontaktausschuss selbst, der sich aus den Präsidenten der EU-ORKB und des EuRH zusammensetzt, den Verbindungsbeamten, die ein aktives Netzwerk für fachliche Kontakte in ganz Europa bilden, und aus Arbeitsgruppen, Netzwerken und Taskforces zu spezifischen Prüfungsthemen. 

Hintergrund

Bereits 1960 fand die erste Sitzung der Präsidenten der ORKB der EU (damals noch EWG) statt. Seitdem arbeiten die Präsidenten der ORKB im Kontaktausschuss zusammen, der als Forum für die Erörterung von Fragen von gemeinsamem Interesse dient. Mit der Einführung von Eigenmitteln zur Finanzierung des EU-Haushalts in den späten 1960er-Jahren und der anschließenden Erweiterung der haushaltspolitischen Befugnisse des Europäischen Parlaments trat die Notwendigkeit eines für die externe Finanzkontrolle in der EU zuständigen, unabhängigen Prüfungsorgans immer deutlicher zutage. Der Kontaktausschuss spielte eine aktive Rolle bei der Einsetzung des EuRH und der Definition seiner Befugnisse im Brüsseler Vertrag von 1975, mit dem der Grundstein für die Errichtung des EuRH im Jahr 1977 gelegt wurde. Auf Einladung des Kontaktausschusses wurde der EuRH 1978 dessen zehntes Mitglied.
 
Mit dem Fortschreiten der europäischen Integration seit dem Vertrag von Rom hat sich auch die Rolle des Kontaktausschusses verändert. Im Lauf der Jahre wurde die Zusammenarbeit zwischen den ORKB der EU-Mitgliedstaaten und dem EuRH zunehmend strukturiert und institutionalisiert. Dies spiegelt sich auch in den Europäischen Verträgen wider, deren Aussagen zu dieser Zusammenarbeit immer konkreter wurden.
 
Im ursprünglichen EG-Vertrag hieß es, die Prüfung des EuRH solle "in Verbindung" mit den ORKB der Mitgliedstaaten erfolgen[1], während im Vertrag von Amsterdam später Folgendes hinzugefügt wurde: "Der Rechnungshof und die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane arbeiten unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit vertrauensvoll zusammen". In der Folge wurde der EuRH in der Erklärung Nr. 18 der Schlussakte zum Vertrag von Nizza zur Einsetzung eines Ausschusses für Kontakte mit den ORKB der Mitgliedstaaten (der in der Praxis bereits existierte) aufgefordert[2].
 
Die Zusammenarbeit zwischen den ORKB der EU-Mitgliedstaaten und dem EuRH ist jedoch nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern wegen der immer größeren Verflechtung der Zuständigkeiten der nationalen Verwaltungsstellen und der Gemeinschaft auch eine praktische Notwendigkeit. Da die EU-Haushaltsmittel zunehmend durch einzelstaatliche Behörden in den Mitgliedstaaten und den Empfängerländern verwaltet werden, hat sich der Schwerpunkt der Prüfung dieser Mittel immer stärker in diese Länder verlagert. Infolgedessen wurde im Vertrag eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem EuRH und den nationalen Obersten Rechnungskontrollbehörden bzw. anderen zuständigen nationalen Rechnungsprüfungsorganen verankert. In der Praxis gewähren die nationalen Obersten Rechnungskontrollbehörden den Prüfern des EuRH praktische und logistische Unterstützung und geben spezifische Kenntnisse zum geprüften Gebiet an sie weiter. 

Zusammenarbeit mit den ORKB der Bewerberländer und potenzieller Bewerberländer

Der Kontaktausschuss fördert und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den ORKB der Bewerberländer und potenzieller Bewerberländer und der EU-Mitgliedstaaten durch verschiedene Initiativen, zumeist im Rahmen des Netzwerks der ORKB der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer und des EuRH. Neben der Teilnahme der Präsidenten dieser ORKB als Beobachter bei den Kontaktausschusssitzungen fördert die Gemeinsame Arbeitsgruppe "Prüfungstätigkeiten" (GAPT) als Nachfolgerin der früheren Arbeitsgruppe des Kontaktausschusses für Bewerberländer die kleinmaßstäbige, praktische Zusammenarbeit.

Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

Vertreter von EUROSAI, der europäischen Dachorganisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden, und INTOSAI, der weltweiten Organisation der ORKB, nehmen an den Sitzungen des Kontaktausschusses teil und sind eingeladen, über aktuelle Entwicklungen und zukünftige Pläne Bericht zu erstatten. Weitere Beispiele für die Zusammenarbeit mit EUROSAI sind unter anderem gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnahme von EUROSAI-Mitgliedern an vom Kontaktausschuss angestoßenen multilateralen Tätigkeiten. Dies Weiteren wirken die dem Kontaktausschuss angehörenden ORKB auch an von EUROSAI und INTOSAI durchgeführten Tätigkeiten mit.


[1]     In Artikel 188 c Absatz 3 des EG-Vertrags heißt es: "Die Prüfung in den Mitgliedstaaten erfolgt in Verbindung mit den einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorganen oder, wenn diese nicht über die erforderliche Zuständigkeit verfügen, mit den zuständigen einzelstaatlichen Dienststellen." Dieser Artikel wurde durch den Vertrag von Amsterdam zu Artikel 248 Absatz 3.
 
[2]     In Erklärung Nr. 18 hieß es: "Die Konferenz fordert den Rechnungshof und die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane auf, den Rahmen und die Bedingungen für ihre Zusammenarbeit unter Beibehaltung ihrer jeweiligen Autonomie zu verbessern. Zu diesem Zweck kann der Präsident des Rechnungshofs einen Ausschuss für Kontakte mit den Präsidenten der einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane einsetzen."
Diese Website wird vom Europäischen Rechnungshof verwaltet.