No

​Die Arbeitsgruppe "Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften" wurde 2001 mit folgenden Aufgaben eingesetzt:

  • Feststellung des in jedem Mitgliedstaat bestehenden gesetzlichen Rahmens für den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, des Aufbaus der zu diesem Zweck geschaffenen Behörde und ihrer Zuständigkeiten;
  • Analyse der Zuständigkeiten und Befugnisse sowie der konkreten Maßnahmen durch die nationalen und/oder zentralen/regionalen ORKB zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften.

Die Arbeitsgruppe beendete ihren Auftrag im Jahr 2003 nach Vorlage ihres Abschlussberichts zum "Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften", der vom Kontaktausschuss angenommen wurde.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

Herrn Giovanni Coppola, italienischer Rechnungshof (ufficio.relazioni.internazionali@corteconti.it; giovanni.coppola@corteconti.it)

Einschlägige Berichte: