03.04.2019
Trotz des allgemeinen Wohlstands in der Europäischen
Union ist fast jeder vierte Europäer nach wie vor von Armut
oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Die Bekämpfung von
Armut und sozialer Ausgrenzung ist ein Kernstück der
EU-Strategie «Europa 2020». Die Kommission stellt für den
Zeitraum 2014-2020 über den Europäischen Hilfsfonds für
die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
3,8 Milliarden Euro zur Verfügung, um diejenigen Formen
extremer Armut zu lindern, die am stärksten zur sozialen
Ausgrenzung beitragen, beispielsweise Obdachlosigkeit,
Kinderarmut und Nahrungsmangel.
Der Hof untersuchte, ob der EHAP so konzipiert wurde, dass
er als wirksames Instrument zur Erreichung dieses Ziels
eingesetzt werden kann. Er stellte fest, dass der EHAP gut in
den sozialpolitischen Rahmen eingebettet ist und die
Ansätze der Mitgliedstaaten zur Linderung der Armut
unterstützt. Darüber hinaus ermöglicht er innovative
Maßnahmen zur sozialen Inklusion. Der Hof stellte jedoch
auch fest, dass der Fonds im Wesentlichen ein
Nahrungsmittelhilfeprogramm bleibt und nicht immer auf
die extremsten Formen der Armut in den Mitgliedstaaten
ausgerichtet ist. Schließlich konnte der Hof aufgrund einer
unvollständigen Überwachung nicht ermitteln, inwieweit
der Hilfsfonds zur Verringerung der Armut beiträgt.
Sonderbericht Nr. 05/2019: Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP): Der EHAP leistet wertvolle Unterstützung, sein Beitrag zur Verringerung der Armut ist jedoch noch nicht ermittelt worden
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