Wir prüfen die Finanzen der EU und tragen damit entscheidend zur Verbesserung der Rechenschaftspflicht und Transparenz und somit zur Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger bei. Wir überprüfen die Einnahmen und Ausgaben in sämtlichen Politikbereichen der EU – sei es Wachstum und Beschäftigung oder Umwelt- und Klimapolitik.
Wir verbessern die öffentliche Rechenschaftspflicht in der EU
Unsere Arbeit hilft den anderen EU-Organen und den Mitgliedstaaten dabei, den Einsatz von EU-Mitteln besser zu verwalten und zu überwachen. Unsere Arbeit ist von besonderer Bedeutung für das Europäische Parlament, das darüber entscheidet, ob die Jahresrechnung der EU für das Vorjahr korrekt ist und die Mittel ordnungsgemäß verausgabt werden, ein Prozess, der als "Entlastungsverfahren" bezeichnet wird.
Wir informieren die politischen Entscheidungsträger und Bürger der EU
Wir erstellen aussagekräftige, richtungsweisende Prüfungsberichte, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten, wie die EU ihre Mittel verwendet und ihre Politik umsetzt. Unsere Berichte bringen einen Mehrwert für die Weiterentwicklung der Politik. Sie informieren die politischen Entscheidungsträger über Bereiche, in denen sich die EU künftig verbessern muss. Außerdem sind sie klar verständlich und leicht zugänglich, denn wir finden, die Bürgerinnen und Bürger der Union sollten ohne Weiteres verstehen können, wie ihr Geld eingesetzt und ob es sinnvoll und regelkonform ausgegeben wurde.
Nur die in unseren Veröffentlichungen enthaltenen Informationen sind öffentlich zugänglich. Um die Arbeitsbeziehungen zwischen Prüfer/Prüferin und geprüfter Stelle zu schützen, behandeln wir Belegdokumente und Prüfungsnachweise stets vertraulich.
Unsere Prüfungsberichte und Stellungnahmen werden in allen EU-Amtssprachen herausgegeben. In den sozialen Medien kommunizieren wir auf Englisch.
Wir arbeiten eng mit anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) zusammen
Rund 80 % des EU-Haushalts werden von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsam verwaltet. Einige Fonds (z. B. die Aufbau- und Resilienzfazilität) unterliegen der direkten Mittelverwaltung durch die Kommission, wobei die Mitgliedstaaten die Begünstigten sind. Die Mitgliedstaaten arbeiten mit der Kommission zusammen, indem sie Überwachungssysteme und interne Kontrollsysteme einrichten, die sicherstellen, dass die EU-Mittel ordnungsgemäß und im Einklang mit den Vorschriften verwendet werden. Zusätzlich zur Prüfungstätigkeit des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) prüfen zahlreiche ORKB in den Mitgliedstaaten die von ihren nationalen Behörden verwalteten und verausgabten EU-Mittel. Wir arbeiten eng mit den nationalen Rechnungskontrollbehörden zusammen, um sicherzustellen, dass die EU-Ausgaben unionsweit gleichermaßen strikt kontrolliert werden.
Wir tragen zur Normensetzung für die Prüfung der öffentlichen Finanzen bei
Wir sind bestrebt, Entwicklungen auf dem Gebiet des öffentlichen Finanzmanagements und der Prüfung wegbereitend mitzugestalten. In Foren wie der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) spielen wir eine aktive Rolle bei der Festsetzung von Prüfungsstandards.
Mit unserer Arbeit bewirken wir etwas
Unsere Arbeit wirkt sich konkret auf die Arbeitsweise der EU aus. Die politischen Entscheidungsträger in den anderen Organen erachten unsere Berichte als nützlich, und externe Experten beurteilen ihre Qualität durchweg als positiv. Die Kommission akzeptiert und setzt fast alle unsere Empfehlungen um. Und wenn wir uns nach Veröffentlichung unserer Berichte erneut mit einem Prüfungsbereich befassen, stellen wir jedes Mal fest, dass unsere Empfehlungen sich positiv ausgewirkt haben.
Wir tragen zur Betrugsbekämpfung bei
Die meisten Fehler, die wir bei unserer Arbeit feststellen, sind nicht vorsätzlicher Natur und bringen Schwachstellen in den strengen Haushaltsvorschriften der EU zum Vorschein. Gelegentlich stoßen wir jedoch auch auf Ungereimtheiten. Als externer Prüfer der EU hat der EuRH kein Mandat, Fälle mutmaßlichen Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zu untersuchen.
Wenn wir den Verdacht haben, auf eine rechtswidrige Handlung gestoßen zu sein, melden wir diese dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Dienststelle der Kommission, die für die eingehende Untersuchung von Betrugs- und Korruptionsverdachtsfällen zuständig ist. Jeder kann dem OLAF mutmaßliche Betrugsfälle melden. Möchten Sie mit dem OLAF in Kontakt treten, um einen Vorfall zu melden, klicken Sie bitte
hier.
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