10.10.2018
Im Zuge dieser Prüfung untersuchte der Hof, ob das Programm «Zoll 2020» zusammen mit den entsprechenden Zollvorschriften voraussichtlich die IT-Systeme liefern wird, die für eine Verbesserung der Zollvorgänge in der EU erforderlich sind. Der Hof stellte fest, dass es bei der Einführung dieser Systeme zu einer Reihe von Verzögerungen kam, sodass einige von ihnen zu der im Zollkodex der Union festgesetzten Frist im Jahr 2020 nicht verfügbar sein werden. Die Verzögerungen waren auf mehrere Faktoren zurückzuführen, insbesondere auf Änderungen des Projektumfangs, unzureichende von der EU und den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellte Ressourcen sowie einen wegen der vielschichtigen Governance-Struktur langwierigen Entscheidungsprozess.
Sonderbericht Nr. 26/2018: Zahlreiche Verzögerungen bei den IT-Systemen für den Zoll: Was ist falsch gelaufen?
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