Die EU beteiligt sich an den weltweiten Bestrebungen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dabei verfolgt sie das Ziel, ihre Emissionen bis 2020 um 20 %, bis 2030 um 40 % und bis 2050 um 80-95 % zu reduzieren.
Die Kommission ist dafür zuständig, die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten über die aktuellen und prognostizierten Emissionen zu überprüfen und EU-Politiken und -Maßnahmen zur Erreichung der Reduktionsziele vorzuschlagen.
Der Hof stellte fest, dass angemessen über die EU-Emissionsdaten Bericht erstattet wird, die EU jedoch bessere Einblicke in künftige Reduktionen von Treibhausgasemissionen benötigt.
Er spricht Empfehlungen aus, um das Überprüfungsverfahren für Daten über Treibhausgasemissionen aus dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) durch die Kommission sowie den Rahmen für künftige Emissionsreduktionen zu verbessern.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.