15.11.2019
Die Antibiotikaresistenz (auch: "antimikrobielle Resistenz", AMR) stellt eine zunehmende Bedrohung der globalen Gesundheit dar. Die EU geht das Problem im Rahmen eines "One-Health"-Ansatzes an, bei dem Fragen der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt berücksichtigt werden. Der Hof untersuchte, wie die Kommission und die einschlägigen EU-Agenturen ihre Unterstützung der Mitgliedstaaten und die EU-finanzierte Forschung zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz verwaltet haben. Er kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen der Kommission und der Agenturen zu einigen Fortschritten geführt haben. Gleichwohl deutet wenig darauf hin, dass die Gesundheitsbelastung durch Antibiotikaresistenz zurückgegangen ist. Der Hof gibt Empfehlungen ab, die darauf abzielen, die Reaktion der Kommission auf die Antibiotikaresistenz durch eine bessere Unterstützung der nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten zu stärken, sowie eine bessere Überwachung und den umsichtigen Einsatz antimikrobieller Mittel zu fördern und Strategien zur Förderung der Forschung zu stärken.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
Sonderbericht Nr. 21/2019: Bekämpfung der Antibiotikaresistenz: trotz Fortschritten im Tiersektor stellt diese Gesundheitsbedrohung für die EU nach wie vor eine Herausforderung dar
4 MB