05.02.2020
Pflanzenschutzmittel sind Pestizide, die zum Schutz von
Kulturpflanzen eingesetzt werden. Mit den EU-Rechtsvorschriften wird
ein Rahmen für eine nachhaltige Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln geschaffen, indem die Risiken und
Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt
verringert werden und der integrierte Pflanzenschutz gefördert wird.
Der Hof stellte fest, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten zwar
Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln ergriffen haben, der Fortschritt bei der
Messung und Verringerung der damit verbundenen Risiken jedoch
begrenzt ist. Die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes ist für
Landwirte zwar obligatorisch, stellt jedoch keine Anforderung für den
Erhalt von Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik dar.
Zudem ist die Durchsetzung unzureichend. Aus den verfügbaren EUStatistiken
und den neuen Risikoindikatoren geht nicht hervor, wie
erfolgreich die Politik im Hinblick auf die Erreichung des Ziels der
nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln war. Der Hof
unterbreitet Empfehlungen im Zusammenhang mit der Überprüfung
der Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes auf Betriebsebene,
der Verbesserung der Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln und der
Entwicklung besserer Risikoindikatoren.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2
AEUV.
Sonderbericht 05/2020: Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: begrenzter Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken
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