Für den Kulturbereich lautet das in den Verträgen verankerte
übergeordnete Ziel der EU, den Reichtum ihrer kulturellen Vielfalt zu
wahren und für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes
Europas zu sorgen. Da für Kultur in erster Linie die Mitgliedstaaten
zuständig sind, kann die Union lediglich deren Zusammenarbeit fördern
und die von ihnen getroffenen Maßnahmen unterstützen oder ergänzen.
Der Hof bewertete die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Auswirkungen der EFRE-Investitionen in Kulturstätten sowie die finanzielle
und physische Tragfähigkeit dieser Stätten. Er untersuchte die Arbeit der
Kommission und bewertete 27 Projekte aus sieben Mitgliedstaaten.
Die Prüfung ergab, dass dem derzeitigen Rahmen nicht genügend
Aufmerksamkeit zukommt und dass eine stärkere Koordinierung
erforderlich ist, um die Wirksamkeit und Tragfähigkeit der EFREInvestitionen
in Kulturstätten zu gewährleisten.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.