28.04.2020
Der Hof bewertete, ob die von der EU kofinanzierten Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden auf kosteneffiziente Weise dazu beigetragen haben, dass die Union ihr Energieeinsparungsziel für 2020 erreicht. Er kam zu dem Schluss, dass die operationellen Programme und die Projektauswahl nicht auf Kosteneffizienzerwägungen beruhten. Die Mitgliedstaaten verlangten zwar die Renovierung von Gebäuden, um eine Mindestmenge an Energie einzusparen und die Energieeffizienzklasse der Gebäude zu verbessern, dies war zuweilen jedoch mit hohen Kosten verbunden. Da keine vergleichende Bewertung der Projektvorzüge vorgenommen wurde und es keine Unter-/Obergrenzen für die Kosteneffizienz gab, wurden Projekte, die höhere Energieeinsparungen oder andere Vorteile zu niedrigeren Kosten ermöglichten, nicht priorisiert. Der Hof empfiehlt, die Planung, Auswahl und Überwachung der Investitionen und somit die Kosteneffizienz der Ausgaben zu verbessern.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
Sonderbericht 11/2020: Energieeffizienz von Gebäuden: Kosteneffizienz sollte stärker im Vordergrund stehen
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