In Europa sind Bestand und Vielfalt der Tierarten auf Agrarland – die
"Biodiversität auf landwirtschaftlichen Nutzflächen" – stark rückläufig. Die EU
hat sich jedoch verpflichtet, dem Verlust an Biodiversität bis 2020 Einhalt zu
gebieten. Die Kommission plante, im Zeitraum 2014-2020 Mittel der
Gemeinsamen Agrarpolitik in Höhe von 66 Milliarden Euro zu diesem Zweck
bereitzustellen.
Der Hof bewertete, ob die EU-Agrarpolitik zur Erhaltung und Verbesserung der
Biodiversität auf landwirtschaftlichen Nutzflächen beigetragen hat. Er stellte
fest, dass die Formulierung der Agrarziele der EU-Biodiversitätsstrategie die
Messung der Fortschritte erschwert, dass die Art und Weise, wie die
Kommission die Ausgaben für biologische Vielfalt im EU-Haushalt verfolgt,
unzuverlässig ist, dass die Auswirkungen der GAP-Direktzahlungen begrenzt
oder unbekannt sind und dass die Kommission und die Mitgliedstaaten
Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums mit geringeren
Auswirkungen bevorzugt haben.
Der Hof empfiehlt der Kommission, ihre nächste Biodiversitätsstrategie besser
zu gestalten, den durch Direktzahlungen und Maßnahmen zur Entwicklung
des ländlichen Raums geleisteten Beitrag zur Biodiversität zu verbessern, die
Ausgaben im Zusammenhang mit der Biodiversität genauer zu verfolgen und
zuverlässige Indikatoren zu entwickeln, die sich für die Überwachung der
Fortschritte bei der Biodiversität von Agrarland eignen.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.