02.07.2020
Die Kommission hat sich verpflichtet, im Zeitraum 2014-2020 mindestens 20 % des EU-Haushalts für Klimaschutzmaßnahmen auszugeben. Dies soll erreicht werden, indem klimabezogene Ausgaben in alle Politikbereiche der EU einbezogen werden. Für den Zeitraum 2021-2027 wurde diese Zielvorgabe auf 25 % erhöht. Die Verfolgung der Klimaschutzausgaben ermöglicht es der Kommission, zu bewerten, ob sie diese Zielvorgabe erreicht. Aufbauend auf der bisherigen Arbeit des Hofes zu diesem Thema wird in diesem Papier die Methodik zur Verfolgung der zulasten des EU-Haushalts getätigten klimabezogenen Ausgaben analysiert, der Fortschritt bei der Verwirklichung des Ziels erörtert und ein Ausblick für die Zeit nach 2020 gegeben. In der Analyse werden einige Annahmen der Kommission infrage gestellt und auf das Risiko einer Überbewertung der Klimaschutzausgaben hingewiesen. Es wird auf die in den aktuellen Legislativvorschlägen vorgenommenen Verbesserungen abgehoben, aber auch auf weiterhin bestehende methodische Mängel und Herausforderungen hingewiesen.
Analyse Nr. 01/2020: Verfolgung der Klimaschutzausgaben
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