11.11.2020
Die EU verfügt über ein überwiegend kreditbasiertes System zur
Finanzierung der Realwirtschaft und stützt sich daher in hohem Maße auf
Banken. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission 2015 einen
Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion auf den Weg gebracht,
um die Entwicklung der EU-Kapitalmärkte und ihre Integration zu fördern
und für Unternehmen wie etwa KMU, alternative Finanzierungsquellen
sicherzustellen. Der Aktionsplan umfasste eine Reihe von Maßnahmen, von
denen viele eine Zusammenarbeit zwischen Marktteilnehmern,
Mitgliedstaaten und europäischen Institutionen erfordern. Insgesamt stellte
der Hof fest, dass die Kommission im Hinblick auf ihr Ziel, die
Kapitalmarktunion aufzubauen, kleine Schritte unternommen hat. Jedoch
war sie bislang nicht in der Lage, wesentliche Fortschritte bei den
Maßnahmen zu erzielen, die sie im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs
ergreifen konnte. Der Hof empfiehlt der Kommission, gezielte Maßnahmen
vorzuschlagen, um KMU den Zugang zu Kapitalmärkten noch weiter zu
erleichtern, tiefere und besser integrierte lokale Kapitalmärkte zu fördern,
wichtige grenzübergreifende Investitionshindernisse zu beseitigen,
spezifische Ziele und vorrangige Maßnahmen festzulegen und ein System zur
Überwachung der Umsetzung der Kapitalmarktunion zu entwickeln.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
Sonderbericht 25/2020: Kapitalmarktunion – Langsamer Start in Richtung eines ehrgeizigen Ziels
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