Jedes Jahr prüft der Hof die Einnahmen- und Ausgabenseite des EU-Haushalts und gibt sein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Jahresrechnung und zur Einhaltung der Rechtsvorschriften bei den Einnahmen- und Ausgabenvorgängen ab.
Im Jahr 2020 beliefen sich die EU-Ausgaben auf insgesamt 173,3 Milliarden Euro, was 1,1 % des Gesamtbruttonationaleinkommens der 27 EU-Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs entspricht. Der EU-Haushaltsplan wird jährlich – auf der Grundlage eines siebenjährigen Rahmens – vom Europäischen Parlament und vom Rat aufgestellt. 2020 war das letzte Jahr vor dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen.
Dafür zu sorgen, dass die Haushaltsmittel ordnungsgemäß ausgegeben werden, ist in erster Linie Aufgabe der Europäischen Kommission und daneben auch der anderen EU-Organe und -Einrichtungen. Bei rund zwei Dritteln der Ausgaben – insbesondere in den Bereichen Natürliche Ressourcen und Kohäsion – teilt sich die Kommission diese Aufgabe jedoch mit den Mitgliedstaaten.
Die Prüfer des Hofes untersuchen Stichproben von Vorgängen, um zu statistischen Schätzungen darüber zu gelangen, inwieweit die Einnahmen und die verschiedenen Ausgabenbereiche Fehler aufweisen ("Fehlerquote").