28.09.2021
Ein Viertel aller Wasserentnahmen in der EU entfallen auf die Landwirtschaft, wo das Wasser hauptsächlich für Bewässerungszwecke verwendet wird. Viele Regionen sind bereits von Wasserknappheit betroffen, und der Klimawandel dürfte dieses Problem noch verschärfen. In der Wasserrahmenrichtlinie wurde das Ziel eines guten Zustands aller Wasserkörper bis 2027 gesetzt, doch kommt es bei dessen Erreichung zu erheblichen Verzögerungen. Die Unterstützung der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wirkt sich auf unterschiedliche Weise auf die Wassernutzung in der Landwirtschaft aus. Der Hof stellte fest, dass die Agrarpolitik nicht konsequent auf die Wasserpolitik der EU abgestimmt ist. Er empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten, Ausnahmen von der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in der Landwirtschaft besser begründen. Eine weitere Empfehlung lautet, dass die Kommission Zahlungen im Rahmen der GAP an die Einhaltung von Umweltstandards zur nachhaltigen Wassernutzung knüpfen sollte.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
Sonderbericht 20/2021: Nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft: GAP-Mittel fördern eher eine stärkere als eine effizientere Wassernutzung
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