30.05.2022
Die EU hatte sich verpflichtet, mindestens 20 % ihrer Haushaltsmittel für den Zeitraum 2014–2020 für Klimaschutzmaßnahmen auszugeben. Die Kommission teilte mit, dass die EU dieses Ziel mit den für den genannten Zeitraum gemeldeten Klimaschutzausgaben in Höhe von 216 Milliarden Euro erreicht habe. Der Hof stellte fest, dass die gemeldeten Ausgaben nicht immer klimarelevant waren und die Beträge in der Klimaberichterstattung insgesamt um mindestens 72 Milliarden Euro zu hoch angesetzt waren.
Trotz der geplanten Verbesserungen bei der Berichterstattung über die Klimaschutzmaßnahmen im Zeitraum 2021–2027 bestehen nach wie vor Herausforderungen. Die Empfehlungen des Hofes zielen darauf ab, die Klimaberichterstattung zu verbessern und den Haushaltsbeitrag der EU mit deren Klima- und Energiezielen zu verknüpfen. Der Hof empfiehlt ferner, wissenschaftliche Erkenntnisse zu erlangen, um den Beitrag der EU-Agrarpolitik zum Klimaschutz zu untermauern.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
Sonderbericht 09/2022: Klimaschutz im EU-Haushalt 2014–2020: weniger Ausgaben als gemeldet
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