Gemäß den für den Zeitraum 2014–2020 geltenden Rechtsrahmen für
die wichtigsten EU-Programme zur Förderung von Forschung und
Innovation (Horizont 2020 und die europäischen Struktur- und
Investitionsfonds) sind die Kommission und die nationalen Behörden
rechtlich verpflichtet, Synergien zwischen den Programmen zu schaffen.
Der Hof bewertete den Grad der Umsetzung von vier Arten von
Synergien und kam zu dem Schluss, dass diese je nach Art der Synergie
unterschiedlich gut gelang. Während Maßnahmen zur Schaffung von
vorgeschalteten Synergien (z. B. Unterstützung von Forschungszentren)
gut umgesetzt wurden, wurden kaum Maßnahmen zur Schaffung von
nachgeordneten Synergien (z. B. Finanzierung der Nutzung von
Forschungsergebnissen) durchgeführt.
Aufgrund von Unterschieden in den Rechtsrahmen, der geringen
Kooperation zwischen den Interessenträgern aus dem Forschungs- und
Innovationsbereich im Rahmen der Programme und mangelnder
Interoperabilität zwischen den Datenbanken der Projekte war der
Handlungsrahmen für die Schaffung von Synergien beschränkt. Der Hof
sprach Empfehlungen aus, um diese Probleme anzugehen und Synergien
noch stärker zu nutzen.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2
AEUV.