Der Europäische Rechnungshof bietet in mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden Bereichen
jedes Jahr innerhalb von drei Praktikumszeiträumen Fortbildungspraktika an. Je nach
Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel sind die Praktika entweder bezahlt (1 350 Euro
pro Monat) oder unbezahlt.
Ab dem 1. Oktober 2020 sind die Praktikumszeiträume wie folgt festgelegt:
- 1. März bis 31. Juli des laufenden Jahres,
- 1. Mai bis 30. September des laufenden Jahres‚
- 1. Oktober des laufenden Jahres bis 28. (29.) Februar des folgenden Jahres.
Innerhalb dieser drei Zeiträume kann das Praktikum drei bis fünf Monate dauern.
Zu einem Praktikum können Bewerber zugelassen werden, die
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Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, sofern die Anstellungsbehörde nicht
anderes verfügt;
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entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können, das Zugangsberechtigung zur
Funktionsgruppe AD(*) im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Union verleiht, oder mindestens
vier Semester lang an einer Hochschule Fächer studiert haben, die für den Hof von Interesse sind;
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eine praktische Fortbildung im Zusammenhang mit einem Tätigkeitsbereich des Rechnungshofs anstreben;
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noch kein (bezahltes oder unbezahltes) Praktikum bei einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen
Stelle der EU, einschließlich der Europäischen Zentralbank oder der Europäischen Investitionsbank, absolviert
haben;
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gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse mindestens
einer weiteren Unionssprache nachweisen;
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zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung keiner Beschäftigung bei einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen
Stelle der EU nachgegangen sind oder noch nachgehen, auch nicht als Bediensteter auf Zeit,
Vertragsbediensteter, Vertragsbediensteter für Hilfstätigkeiten, Zeitarbeitskraft, abgeordneter nationaler
Sachverständiger in einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der EU oder Assistent eines
Mitglieds des Europäischen Parlaments.
Die ausgewählten Bewerber müssen sowohl ein Führungszeugnis neueren Datums vorlegen, wie es von den Behörden
ihres Landes für die Zulassung zum öffentlichen Dienst ausgestellt wird, als auch eine ärztliche Bescheinigung, welche
die für die Ausübung ihrer Aufgaben erforderliche körperliche Eignung bestätigt.
Bewerber mit einer Behinderung sind nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung vorzulegen, die in ihrem Fall durch
eine Bescheinigung ihres behandelnden Arztes ersetzt wird, wonach sie in der Lage sind, in einem Arbeitsumfeld tätig
zu sein, wenn geeignete Vorkehrungen getroffen werden.
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Informationen, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen:
- Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen kann nicht jedem einzelnen Bewerber geantwortet werden.
- Nur Online-Bewerbungen werden bearbeitet. Spontan eingereichte Bewerbungen oder Lebensläufe per Post,
Fax oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
- Die erfolgreichen Bewerber werden von der Personalabteilung des Hofes benachrichtigt.
- Praktika außerhalb der in der nachstehenden Tabelle angeführten Zeiträume können nicht genehmigt werden.