Der Europäische Rechnungshof (EuRH), der externe Prüfer der Finanzen der Europäischen Union, verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. Der Grundsatz der Chancengleichheit ist in den der Tätigkeit der EU zugrunde liegenden Rechtsvorschriften, insbesondere Artikel 1d des Beamtenstatuts, verankert, wonach jedwede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten ist. Nach diesem Grundsatz ist die uneingeschränkte Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz von wesentlicher Bedeutung.
Das Bekenntnis des Hofes zur Chancengleichheit kommt auch in seinen ethischen Leitlinien (Beschluss Nr. 66-2011) zum Ausdruck, in denen es heißt: "Wir unterlassen jegliche Form der Diskriminierung und beteiligen uns an der Umsetzung einer Politik der Chancengleichheit für alle Mitarbeiter. Die Mitglieder und Führungskräfte treffen Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass alle Mitarbeiter bei ihrer beruflichen Entwicklung Gleichbehandlung und Chancengleichheit genießen."
Der EuRH garantiert seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur Chancengleichheit, sondern verpflichtet sich auch, eine
Politik der Vielfalt und Inklusion zu entwickeln. Ziel ist es, ein vielfältiges Arbeitsumfeld und eine inklusive Kultur zu schaffen, in der sich jeder wertgeschätzt fühlt und sein volles Potenzial entfalten kann.
"Diese Politik der Vielfalt und Inklusion ist ein wichtiger Bestandteil der strategischen Ziele des Hofes für den Zeitraum 2021-2025. Sie baut auf den Ergebnissen vergangener Aktionspläne auf und soll den Weg hin zu einem vielfältigeren, flexibleren und zugleich gerechteren Arbeitsumfeld ebnen, in dem jeder seine Talente optimal entfalten kann. Den Führungskräften kommt dabei eine Schlüsselrolle zu; durch ihren Einsatz können sie als Vorbild für die gesamte Organisation dienen. Daher ist es ihre Aufgabe, die Vorteile einer vielfältigen und inklusiven Kultur unmissverständlich für alle herauszustellen".
Zacharias Kolias, Generalsekretär, Europäischer Rechnungshof
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