22.11.2016
Als Reaktion auf den Klimawandel und den damit verbundenen hohen Investitionsbedarf hat die EU beschlossen, im Zeitraum 2014-2020 mindestens 20 % ihres Haushalts für klimabezogene Maßnahmen auszugeben. Der Hof stellte fest, dass ehrgeizige Anstrengungen unternommen werden und dass insgesamt Fortschritte erzielt wurden. Dennoch besteht ein großes Risiko, dass das 20%-Ziel ohne zusätzliche Bemühungen nicht erreicht werden wird. Die Einführung der Zielvorgabe hat beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und beim Kohäsionsfonds zu einer stärkeren und gezielteren Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen beigetragen. Beim Europäischen Sozialfonds und in den Bereichen Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Fischerei hat es jedoch keine nennenswerte Veränderung zugunsten des Klimaschutzes gegeben.
Sonderbericht Nr. 31/2016: Mindestens jeder fünfte Euro des EU-Haushalts für den Klimaschutz: Trotz ehrgeiziger Bemühungen besteht ein großes Risiko, das Ziel nicht zu erreichen
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