Der Haushaltsplan der EU wird vom Europäischen Parlament und vom Rat jährlich als Teil eines längerfristigen Haushalts (des sogenannten mehrjährigen Finanzrahmens oder MFR) erlassen, der für einen Zeitraum von sieben Jahren vereinbart ist. Der derzeitige MFR für den Zeitraum 2021–2027 beläuft sich auf über 1 200 Milliarden Euro. Das entspricht weniger als 2 % der öffentlichen Ausgaben der EU-Mitgliedstaaten.
Neben dem regulären langfristigen Haushalt der EU stehen auch Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zur Verfügung, einem einmaligen, befristeten Finanzierungsinstrument, das (als Herzstück von NextGenerationEU) geschaffen wurde, um nach der Pandemie die wirtschaftliche Erholung und Reformen voranzutreiben. Im Zeitraum 2021–2026 werden den Mitgliedstaaten fast 600 Milliarden Euro an finanzieller Unterstützung zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen des derzeitigen MFR wird der größte Teil des EU-Haushalts (etwa 45 %) durch Beiträge finanziert, welche die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttonationaleinkommens leisten. Weitere Einnahmequellen sind ein Beitrag auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (etwa 10 %), Zölle (etwa 10 %) sowie ein auf Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierender Beitrag (etwa 3 %). Ein weiterer erheblicher Teil der EU-Einnahmen (etwa 18 %) stammt aus Mitteln, die im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommen wurden, um die Unterstützung der Mitgliedstaaten zu finanzieren.
EU-Mittel werden Begünstigten entweder im Wege von einmaligen Zahlungen/Jahrestranchen oder im Wege mehrerer Zahlungen innerhalb mehrjähriger Ausgabenregelungen ausgezahlt. Die größten Anteile des MFR-Haushalts der EU entfallen derzeit auf die Bereiche
- "Natürliche Ressourcen und Umwelt" (etwa 34 %): dies umfasst die Klimaschutzmaßnahmen und die Gemeinsame Agrarpolitik der EU;
- "Zusammenhalt, Resilienz und Werte" (etwa 30 %): dies umfasst Investitionen in regionales Wachstum und Verkehr;
- "Binnenmarkt, Innovation und Digitales" (etwa 14 %): dies umfasst die Unterstützung von Forschung und Entwicklung in verschiedenen Sektoren und das Programm "Horizont Europa";
- "Nachbarschaft und die Welt" (etwa 10 %): auch bekannt als "Europa in der Welt"; dies umfasst insbesondere das auswärtige Handeln der EU und die internationale Entwicklungszusammenarbeit.
Jedes Jahr prüfen wir die Rechnungsführung und die zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge der EU. Dabei bewerten wir, ob
- die Jahresrechnung zuverlässig ist;
- die EU-Einnahmen ordnungsgemäß erhoben wurden;
- die Zahlungen vorschriftsgemäß getätigt wurden.
Für jeden Bereich geben wir ein separates Prüfungsurteil ab. Dabei kann es sich um ein "uneingeschränktes", "eingeschränktes" oder "versagtes" Prüfungsurteil handeln. Im Hinblick auf die Ausgaben geben wir zwei separate Prüfungsurteile ab: eines zum regulären EU-Haushalt und eines zur befristeten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), die den Hauptpfeiler des Corona-Aufbaupakets der EU – "NextGenerationEU" (NGEU) – darstellt.
Die Ergebnisse dieser Prüfung bilden die Grundlage für unsere Zuverlässigkeitserklärung, die wir dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorlegen müssen.
Ein "uneingeschränktes" Prüfungsurteil bedeutet, dass die Zahlen in der Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln und den Vorschriften für die Rechnungslegung und das Finanzmanagement entsprechen. Die zugrunde liegenden Vorgänge sind in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.
Ein "eingeschränktes" Prüfungsurteil heißt, dass die Prüfer zwar kein uneingeschränktes Prüfungsurteil abgeben können, die festgestellten Probleme jedoch auf spezifische Bereiche beschränkt sind.
Ein "versagtes" Prüfungsurteil bedeutet, dass die festgestellten Probleme weitverbreitet sind.
Diese Quote, die in Prozent angegeben wird, ist unsere Schätzung des Anteils der Gelder, die nicht aus dem EU-Haushalt hätten ausgezahlt werden dürfen, da sie nicht gemäß den EU-Vorschriften oder einschlägigen nationalen Vorschriften verausgabt wurden.
Zu den typischen Fehlern gehören Zahlungen an Begünstigte oder für Projekte, die nicht für eine Förderung infrage kamen, oder Zahlungen für Dienstleistungen, Güter oder Investitionen, bei denen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht korrekt angewandt wurden.
In der Fachsprache der Prüfer bezieht sich dies auf den Schwellenwert, über dem die Auswirkungen von Fehlern als erheblich angesehen werden. Bei einer wesentlichen Fehlerquote liegt ein Fehlerausmaß vor, das die Adressaten eines Prüfungsberichts voraussichtlich bei ihren Entscheidungen beeinflusst. Sowohl der Europäische Rechnungshof als auch die Europäische Kommission legen als Maßstab für die Wesentlichkeit einen Schwellenwert von 2 % an.
Nein. Diese Betrachtungsweise wäre insofern unzutreffend, als zwischen "Fehler" und "Verschwendung" ein erheblicher Unterschied besteht.
Bei unseren Kontrollen der Ausgaben zulasten des EU-Haushalts prüfen wir, ob die EU-Gelder vorschriftsgemäß ausgegeben wurden, ob die geltend gemachten Kosten ordnungsgemäß berechnet wurden und ob die Fördervoraussetzungen von Anfang an erfüllt waren. Ist mindestens eine dieser Anforderungen nicht erfüllt, sprechen wir von einem "Fehler". Auf dieser Grundlage ermitteln wir unsere geschätzte Fehlerquote.
Solche Fehler betreffen zwar auch Zahlungen für Projekte oder an Begünstigte, bei denen die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt waren (z. B. Fehler bei Vergabeverfahren); dennoch ist es möglich, dass durch diese Projekte oder Begünstigte der beabsichtigte Nutzen erbracht wird. Daher können die Zahlungen nicht als Verschwendung angesehen werden.
Gleichzeitig liegt auf der Hand, dass es auch bei rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Ausgaben zu Verschwendung kommen kann. So berichteten wir in der Vergangenheit bereits über ein Beispiel, bei dem Hafeninfrastrukturen ohne angemessene Berücksichtigung des prognostizierten Frachtaufkommens gebaut wurden.
In den meisten Fällen liegen uns keine Hinweise auf Betrug vor. Betrug ist definiert als vorsätzliche Täuschung mit dem Ziel, sich einen Vorteil zu verschaffen. Es kann schwierig sein, Betrug im Rahmen der üblichen Prüfungsverfahren aufzudecken; dennoch stoßen wir bei unseren Prüfungen jedes Jahr auf mehrere Fälle, in denen wir Betrug vermuten.
Auch wenn der Rechnungshof nicht mit der Untersuchung von Fällen mutmaßlichen Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU betraut ist, tragen wir zur Bekämpfung von Betrug zulasten des EU-Haushalts bei, indem wir Fälle mutmaßlichen Betrugs dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und/oder der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) melden.
Unsere Aufgabe ist es, eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Wir prüfen den EU-Haushalt und untersuchen, wie die Europäische Kommission die Mittel gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verwaltet. Unsere Prüfung ist daher nicht auf die Berechnung von Fehlerquoten für einzelne Mitgliedstaaten ausgerichtet. Hierfür wären erhebliche zusätzliche Ressourcen erforderlich. Es ist Sache der Europäischen Kommission – in deren Zuständigkeit die Ausführung des EU-Haushaltsplans fällt –, in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten detaillierte Informationen zu den einzelnen Mitgliedstaaten zu liefern.
Allerdings nennen wir in unserem Jahresbericht bestimmte Mitgliedstaaten, Begünstigte und Regionen, um anschauliche Beispiele zu geben. Darüber hinaus liefern wir bei der Darlegung unserer Erkenntnisse, die wir bei der Prüfung von Vorgängen in den Ausgabenbereichen "Zusammenhalt, Resilienz und Werte" und "Natürliche Ressourcen" sowie in Bezug auf die ARF-Ausgaben gewonnen haben, mehrere geografische Hinweise. Diese Beispiele geben Aufschluss über die Anzahl der für die einzelnen Mitgliedstaaten geprüften Vorgänge und die Anzahl der Vorgänge mit quantifizierten Fehlern. Diese Zahlen sollten jedoch nicht als Angaben zur Fehlerquote in einem bestimmten Mitgliedstaat aufgefasst werden.