Der Europäische Rechnungshof (EuRH) mit Sitz in Luxemburg ist seit seiner Errichtung im Oktober 1977 der externe Prüfer der EU. Ziel des EuRH war es von Anfang an, die Verwaltung der Finanzen der Union durch Prüfungssicherheit und Beratung zu verbessern und zur öffentlichen Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit der Erhebung und Verwendung der EU-Finanzmittel beizutragen.
Notwendigkeit einer externen Kontrolle der EU-Finanzen
Der Europäische Rechnungshof entstand zu einer Zeit, als die Europäische Gemeinschaft (der Vorläufer der EU) Anstrengungen unternahm, um stärker in demokratischer Weise gegenüber ihren Bürgern Rechenschaft abzulegen. Zwei besonders wichtige Schritte waren die Erweiterung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments und die vollständige Finanzierung des Haushalts der Europäischen Gemeinschaft aus eigenen Mitteln. Die Gemeinschaft erkannte, dass sie auch einen wirklich unabhängigen externen Prüfer benötigte, der das Parlament und den Rat dabei unterstützte, die demokratische Kontrolle der Finanzen sicherzustellen. Seit der Gründung der Gemeinschaft im Jahr 1958 wurde diese Aufgabe von einem kleinen Kontrollausschuss wahrgenommen, der, wie sich immer deutlicher zeigte, jedoch nicht über die erforderlichen Befugnisse oder Ressourcen verfügte, um eine angemessene Prüfung des rasch wachsenden Haushalts zu gewährleisten.
Der EuRH wird das "finanzielle Gewissen" der EU
Treibende Kraft bei der Errichtung des Europäischen Rechnungshofs war vor allem Heinrich Aigner, der damalige Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments, der seit 1973 nachdrücklich für ein externes Prüfungsorgan auf Gemeinschaftsebene eintrat. Der EuRH wurde durch den Vertrag von Brüssel vom 22. Juli 1975 errichtet und nahm seine Arbeit im Oktober 1977 mit Sitz in Luxemburg auf. Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs Hans Kutscher bezeichnete ihn damals als das finanzielle Gewissen der Gemeinschaft.
Der EuRH wird EU-Organ
Der EuRH erlangte mit Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht am 1. November 1993 den Status eines vollwertigen europäischen Organs. Die Tatsache, dass er denselben Status erhielt wie die Kommission, der Rat und das Parlament, stärkte seine Unabhängigkeit und Autorität. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde auch die jährliche Zuverlässigkeitserklärung zur Rechnungsführung der EU und zur Rechtmässigkeit und Ordnungsmässigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge eingeführt, die mittlerweile ein Kernprodukt des Hofes ist.
Erweiterung des Prüfungsmandats des EuRH
Die Rolle des EuRH wurde mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam im Jahr 1999, in dem seine Unabhängigkeit bekräftigt und seine Prüfungsbefugnisse auf weitere Politikbereiche ausgedehnt wurden, weiter gestärkt. Im Vertrag von Amsterdam wurde die Rolle des EuRH bei der Betrugsbekämpfung betont. Ausserdem erhielt der EuRH das Recht, den Gerichtshof anzurufen, um einer möglichen Beschneidung seiner Prüfungsbefugnisse durch die anderen Organe der EU entgegenzuwirken.
Der EuRH arbeitet enger mit den Mitgliedstaaten zusammen
Im Vertrag von Nizza aus dem Jahr 2003 wurde der Grundsatz bestätigt, dass dem EuRH ein Mitglied pro Mitgliedstaat angehört. Darüber hinaus wurde die Bedeutung der Zusammenarbeit des Hofes mit den nationalen Rechnungskontrollbehörden hervorgehoben.
Im Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurden Auftrag und Status des Hofes als EU-Organ erneut bekräftigt. Für den EuRH gleichermassen bedeutend waren die mit dem Vertrag eingeführten Änderungen in der Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel durch Stärkung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments und Betonung der Verantwortung der Mitgliedstaaten bei der Ausführung des Haushaltsplans.
Der EuRH im Wandel angesichts des Bedarfs einer wachsenden EU
Mit der Entwicklung der EU hat sich auch die Struktur des EuRH gewandelt. Ausgehend von neun Mitgliedern und 120 Bediensteten im Jahr 1977 umfasst der Hof heute 27 Mitglieder - in fünf Kammern - und knapp 900 Bedienstete im Prüfungs- und Verwaltungsbereich, die aus allen Mitgliedstaaten stammen. Als Prüfungsorgan, das den nationalen obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) ebenbürtig und in den Mitgliedstaaten sowie in Drittländern tätig ist, ist der EuRH bestrebt, Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle wegbereitend mitzugestalten, indem er mit anderen ORKB an der Festlegung fachlicher Normen und bewährter Vorgehensweisen arbeitet.
Der EuRH Heute
Seit seiner Errichtung im Jahr 1977 ist der EuRH bestrebt, zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements beizutragen, indem er hochwertige Produkte vorlegt, in denen die Entwicklungen der EU und der sich wandelnde Bedarf seiner Adressaten zum Ausdruck kommen. Im Verlauf dieser Zeit hat die EU neue Mitgliedstaaten aufgenommen, neue Zuständigkeiten erhalten, ihren Haushalt erweitert und neue Einrichtungen auf europäischer Ebene geschaffen. Die Tätigkeit des EuRH trägt all diesen Entwicklungen Rechnung, die sich in seinen Berichten und sonstigen Produkten widerspiegeln.
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