Der EuRH, dessen Status als EU-Organ im Vertrag verankert ist, führt seine Prüfungen in einem interinstitutionellen Rahmen durch, der im Wesentlichen auf dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU beruht.
Der Europäische Rechnungshof - ein EU-Organ
Gemäß dem Vertrag ist der EuRH ein Organ der Europäischen Union. Die anderen Organe der Union sind das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union (einfach "Rat" genannt) , die Europäische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union und die Europäische Zentralbank.
Der Europäische Rechnungshof - der unabhängige externe Prüfer der EU
"Der Rechnungshof nimmt die Rechnungsprüfung der Union wahr" (Artikel 285 AEUV)
Gemäß dem AEUV besteht die Hauptaufgabe des Europäischen Rechnungshofs darin, die Rechnungsprüfung der Union wahrzunehmen. Ziel dabei ist es zum einen, das Finanzmanagement zu verbessern, und zum anderen, den europäischen
Bürgerinnen und Bürgern darüber Bericht zu erstatten, wie die öffentlichen Mittel von den für die Mittelverwaltung zuständigen Behörden verwendet werden.
Vertragsbestimmungen
Artikel 285 - Zusammensetzung des Rechnungshofs
Artikel 286 - Pflichten der Mitglieder des Rechnungshofs
Artikel 287 - Aufgaben des Rechnungshofs
Gemäß dem Vertrag prüft der EuRH die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Union. Er prüft ebenfalls die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben jeder von der Union geschaffenen Einrichtung oder sonstigen Stelle, soweit der Gründungsakt dies nicht ausschließt.
Der EuRH legt dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Diese Erklärung kann durch spezifische Beurteilungen zu allen größeren Tätigkeitsbereichen der Union ergänzt werden.
Der EuRH prüft die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben und überzeugt sich von der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Dabei berichtet er insbesondere über alle Fälle von Unregelmäßigkeiten.
Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahrs erstattet der Europäische Rechnungshof einen Jahresbericht. Dieser Bericht wird den anderen Organen der Union vorgelegt und im Amtsblatt der Europäischen Union zusammen mit den Antworten dieser Organe auf die Bemerkungen des Hofes veröffentlicht.
Der EuRH kann ferner jederzeit seine Bemerkungen zu besonderen Fragen vorlegen, insbesondere in Form von Sonderberichten, und auf Antrag eines der anderen Organe der Union Stellungnahmen abgeben.
Außerdem unterstützt der Europäische Rechnungshof das Europäische Parlament und den Rat bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans.
In Bezug auf die Europäische Zentralbank sind die Prüfungsbefugnisse des EuRH auf eine Prüfung der Effizienz der Verwaltung der EZB beschränkt (Artikel 27 des Protokolls Nr. 4 zum Vertrag).
Finanzvorschriften
Die Finanzvorschriften sind den Artikeln 310 bis 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu entnehmen.
Artikel 319 - Ausführung des Haushaltsplans
Artikel 322 - Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 325 - Betrugsbekämpfung
Geschäftsordnung
Die Arbeitsweise des EuRH, dessen Status als EU-Organ im Vertrag verankert ist, muss angemessenen Regeln und Verfahren unterliegen.
Gemäß Artikel 287 AEUV muss sich der EuRH eine Geschäftsordnung geben, die der Genehmigung des Rates bedarf. Die Durchführungsbestimmungen zu seiner Geschäftsordnung beschließt der EuRH selbst.
Ethikrahmen
Die ethischen Leitlinien und der Verhaltenskodex der Mitglieder des EuRH sind auf der Seite
"Ethik" abrufbar.
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