Der Europäische Rechnungshof (EuRH) möchte all jenen, die sich für die Rettung von Menschenleben und die Bewältigung der Pandemie einsetzen, seinen Dank aussprechen und sichert allen Betroffenen und ihren Familien Unterstützung zu. Wir appellieren an jeden Einzelnen, die Anweisungen zur öffentlichen Gesundheit zu befolgen. Auch bemühen wir uns weiterhin mit Nachdruck, die Folgen der Pandemie für unsere Mitarbeiter abzumildern und das Risiko für sie und ihre Familien auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Wenngleich wir nachdrücklich zur Telearbeit als bevorzugter Option ermutigen, können Mitarbeiter, die in den Büros vor Ort arbeiten möchten, dies seit dem 15. Juni auf Rotationsbasis tun.
Gleichzeitig haben wir alles in unserer Macht Stehende getan, um der Union auch weiterhin eine wirksame öffentliche Finanzkontrolle bieten und aktuelle Prüfungsberichte, Stellungnahmen und Analysen bereitstellen zu können. Wir haben eine eingehende Analyse der Auswirkungen der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie auf unsere Arbeitsläufe und Produkte vorgenommen und konnten infolgedessen unsere Veröffentlichungen ab Mitte April wieder aufnehmen.
Parallel dazu haben wir unser Arbeitsprogramm 2020 als Reaktion auf die nie gekannten Herausforderungen, vor die sich die Union und ihre Mitgliedstaaten in einer Vielzahl von Politikbereichen gestellt sehen, überarbeitet. Sofern angemessen, haben wir den Umfang unserer laufenden Prüfungsaufgaben neu ausgerichtet und Ansatz sowie Zeitplan angepasst, um sich ändernden Umständen Rechnung zu tragen. Zudem haben wir beschlossen, vier Aufgaben nicht weiterzuführen und zwei Analysen mit einem speziellen Schwerpunkt auf der COVID-19-Krise ins Programm aufzunehmen. Außerdem sind wir uneingeschränkt in der Lage, schnell auf Ersuchen um Stellungnahme zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit COVID-19 zu reagieren, wie wir in den vergangenen Monaten demonstriert haben.