Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat heute sein Arbeitsprogramm für 2020 abgeändert, um den Schwerpunkt seiner Prüfungsarbeit auf COVID-19-bezogene Aspekte zu verlagern. Umfang, Ansatz und Zeitplanung einer Reihe laufender Prüfungsaufgaben wurden angepasst, zudem wurde beschlossen, einige Aufgaben, die ursprünglich im Jahr 2020 anlaufen sollten, nicht weiterzuverfolgen. Außerdem hat der externe Prüfer der EU zwei neue Analysen in sein Programm aufgenommen, wovon eine dem Beitrag der EU zur öffentlichen Gesundheit und die andere ihren wirtschaftspolitischen Maßnahmen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie gewidmet ist. Mit beiden Analysen soll zum öffentlichen Diskurs über die Art und Weise, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten die Folgen der Pandemie bewältigt haben, beigetragen werden. Darüber hinaus werden ihre Ergebnisse in den Prozess der Erkenntnisauswertung einfließen und die Debatte zur Rolle der EU und ihrer Einrichtungen in dieser und kommenden Krisen befeuern.
Die COVID-19-Pandemie hat für die EU und ihre Mitgliedstaaten in einem breiten Spektrum von Politikbereichen zu beispiellosen Herausforderungen geführt. Der Hof hat sein Arbeitsprogramm abgeändert, um sicherzustellen, dass seine Prüfungsarbeit im Jahr 2020 diesen Herausforderungen soweit wie möglich und auf flexible Weise gerecht wird. Sofern angemessen, haben die Prüfer den Umfang ihrer laufenden Prüfungsaufgaben neu ausgerichtet und Ansatz sowie Zeitplan angepasst, um veränderten und sich ändernden Umständen Rechnung zu tragen. Zudem haben sie beschlossen, vier Aufgaben nicht weiterzuführen und zwei Analysen mit einem speziellen Schwerpunkt auf der COVID-19-Krise ins Programm aufzunehmen.
"Die Europäische Kommission und andere für die Umsetzung der Politiken und Programme der Union auf EU- und nationaler Ebene zuständige Stellen befinden sich noch immer im Krisenmodus. Uns ist bewusst, dass es derzeit schwierig für diese Stellen ist, unseren Prüfungen die übliche Behandlung zukommen zu lassen. Unsere Prüfer werden daher alles daran setzen, sie nicht zu überlasten und ihre dringende Arbeit bei der Reaktion auf die Krise nicht zu beeinträchtigen", so EuRH-Präsident Klaus-Heiner Lehne. "Mit unserem im Zuge der COVID-19-Krise abgeänderten Arbeitsprogramm möchten wir sichergehen, dass unsere Prüfungen und Analysen zum öffentlichen Diskurs darüber beitragen, wie gut die EU und ihre Mitgliedstaaten mit den Folgen der Pandemie umgegangen sind."