Die Fluggastrechte in der EU sind während der Corona-Pandemie missachtet worden. Das geht aus einem soeben veröffentlichten Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Wenn Fluggesellschaften Flüge annullieren, müssen sie den Passagieren nach geltender Rechtslage den Ticketpreis erstatten. Viele Airlines hätten ihre Kunden aber stattdessen gezwungen, Gutscheine anzunehmen, was rechtswidrig sei. Die EU-Prüfer kritisieren außerdem, dass Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstalter staatliche Beihilfen in Milliardenhöhe erhalten hätten, ohne dass dabei Rückerstattungen an Fluggäste zur Voraussetzung gemacht worden seien.
Der Luftverkehr in der EU wurde von der Corona-Pandemie hart getroffen. Die von den Mitgliedstaaten oft unkoordiniert eingeführten Reisebeschränkungen führten im europäischen Luftverkehrsnetz zur Streichung von 7 000 Flugverbindungen. Flugannullierungen vereitelten in der EU zwischen März 2020 und März 2021 die Reisepläne von Millionen Passagieren. Nach EU-Recht haben Fluggäste im Falle einer Annullierung ihrer Flugtickets eigentlich Anspruch auf Rückerstattung oder auf alternative Beförderung. Gleichzeitig führte der abrupte Flugstopp bei Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstaltern zu plötzlichen und massiven Liquiditätsengpässen. Um sie vor der drohenden Insolvenz zu bewahren, reagierten viele Mitgliedstaaten schnell und kamen ihnen mit staatlichen Beihilfen in nie dagewesener Höhe zu Hilfe.
"Zu den zahlreichen Auswirkungen der Pandemie gehört auch, dass die Fluggastrechte in der EU verletzt wurden", so Annemie Turtelboom, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Zwar wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstaltern zu helfen, doch wurde viel zu wenig getan, um die Rechte von Millionen Menschen in der EU zu schützen."